08.09.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: PwC.
Künstliche Intelligenz (KI) birgt enormes Potential für den öffentlichen Sektor, wird bisher aber nur unzureichend genutzt. Derzeit werden vor allem Chatbots und Robotic Process Automation (RPA) zur Service- und Prozessautomatisierung eingesetzt.
Klar ist: Die disruptive Kraft von KI wird bisherige Verwaltungsreformen in den Schatten stellen. Jetzt gilt es, diesen Wandel proaktiv zu gestalten. Denn die Disruption durch KI kann zahlreiche Problemstellungen wie den Fachkräftemangel in der Branche lösen.
– Dr. Mario Walther,Partner bei PwC Deutschland und Experte für Digitalisierung in der Verwaltung
Es sei höchste Zeit, dass der öffentliche Dienst aktiv die Chancen von KI auslote, um einerseits den Mitarbeitenden in der Verwaltung die Arbeit zu erleichtern und andererseits in ganz praktischen Anwendungsfeldern Nutzen daraus zu ziehen – ob im Verkehrs- und Gesundheitswesen, bei Umwelt und Nachhaltigkeit, Steuern und Finanzen oder Arbeit und Sozialem.
Für all diese Felder lassen sich konkrete Anwendungsszenarien skizzieren, die einen direkten Einfluss auf die tägliche Arbeit in den Verwaltungen versprechen, auch unter Berücksichtigung der Nutzerperspektive und der regulativen Rahmenbedingungen.
– Dr. Mario Walther,Partner bei PwC Deutschland und Experte für Digitalisierung in der Verwaltung
Um die Mobilitätswende zu realisieren, soll der öffentliche Nahverkehr bestmöglich ausgebaut werden. Bisher dienen vor allem periodische Fahrgastzählungen als Grundlage, um den Bedarf zu ermitteln und hochzurechnen. Durch aktuelle Bewegungs- und Mobilitätsdaten der Bürgerinnen und Bürger, die DSGVO-konform erhoben werden, kann eine KI in Echtzeit die Bewegungspfade von Menschenmengen, Mobilitätsarten, Trends und Anomalien erkennen. Dank dieser Daten können Stadtverwaltung und Nahverkehrsanbieter das ÖPNV-Angebot gezielt an den Bedarf der Bevölkerung anpassen, sodass der Individualverkehr reduziert werden kann.
Ein Anwendungsszenario im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit ist ein KI-Monitoringsystem von Wäldern. Durch die Zunahme von Extremwetterereignissen wird das Monitoring von Wäldern und Baumbeständen immer wichtiger, denn auch die verursachten Schäden nehmen zu. Durch maschinelles Lernen lassen sich große Menge unstrukturierte Daten zu Baumbeständen analysieren, dadurch können beispielsweise Mitarbeitende in Umweltministerien und -behörden Aussagen über den Zustand des jeweiligen Waldes treffen. Neben dem Monitoring wird es möglich, den Einfluss zukünftiger Ereignisse besser vorherzusagen, sodass die Behörden frühzeitig Gegenmaßnahmen einleiten können.
Auf dem Weg zur effizienten Nutzung von KI sind in der Praxis allerdings einige Steine aus dem Weg zu räumen:
KI kann für den öffentlichen Dienst ein Meilenstein sein und zahlreiche Herausforderungen für Mitarbeitende lösen. Gleichzeitig muss ein umfassendes Verständnis über die Einsatzmöglichkeiten und konkrete Anwendung von KI-Systemen geschaffen werden.
– Mai Lan Nguyen,Senior Managerin bei PwC Deutschland
Denn die Erfahrung zeigt: Selbst wenn Behörden Anwendungsfälle identifiziert und für gut befunden haben, können KI-Projekte möglicherweise scheitern oder nicht zum gewünschten Erfolg führen. Zu den Ursachen zählen beispielsweise fehlende infrastrukturelle Rahmenbedingungen, unzureichende Akzeptanz oder mangelnde Kenntnisse der Mitarbeitenden. Deshalb ist es jetzt umso wichtiger, anhand greifbarer Beispiele erste Anwendungsfälle zu testen und Wissen über die Implementierung und Chancen von KI im öffentlichen Dienst zu etablieren.
Detaillierte Informationen zu den Anwendungsmöglichkeiten von KI in der Verwaltung lesen Sie im Whitepaper "KI umsetzbar machen – Anwendungsfälle für die öffentliche Verwaltung".
Bild: Michelangelo Buonarroti (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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