24.09.2020 — Jasmin Dahler. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Die Corona-Krise hat noch einmal drastisch vor Augen geführt, wie wichtig digitale Dienste sein können. Aber kennen Sie das? Sie möchten beim Amt nur ein Formular holen, aber genau das gibt es plötzlich nur noch online. Blöd nur, wenn das Internet gerade nicht funktioniert. Oder Sie fragen am Bahnhof nach den geänderten Fahrtzeiten, weil die Anzeige derzeit spinnt, und werden darauf hingewiesen, dass Sie doch bitte die App benutzen sollen? Ein Smartphone existiert aber nicht oder liegt noch zu Hause herum. Vielleicht hatten Sie auch schon das lustige Erlebnis, dass ein Restaurant keine reale Speisekarte mehr anbietet, sondern nur noch übers Internet eingesehen werden kann? Alles Beispiele für Situationen, die zeigen, dass Digitalisierung nicht nur Vorteile bringt. Sie kann auch ein richtiger Zwang sein.
Dieser Zwang fällt einem insbesondere auf, wenn man es von früher anders gewohnt ist, so wie es eben bei vielen älteren Personen der Fall ist. Zwar gilt noch immer, dass wir ein Leben lang lernen, aber vor allem im Alter will die noch Zeit doch lieber mit dem gefüllt sein, worauf man Lust hat bzw. wozu man sich noch imstande fühlt. Das wird bei einigen möglicherweise auch der neuste technische Spielkram sein, aber eben nicht bei allen.
Auch junge Menschen bekommen den Digitalisierungszwang zu spüren. Da muss sich der Student einen neuen Laptop kaufen, da sein alter einfach kein HDMI-Anschluss hat und er somit die Notenrelevante Präsentation nicht zeigen kann. Oder wenn Schüler*innen genötigt werden, sich Whatsapp oder Facebook zu holen, um in den dort erstellten Gruppen in Erfahrung zu bringen, welche Hausaufgaben sie während einer Krankheitsphase verpasst haben oder was in der nächsten Klausur ansteht. Wirklich entziehen kann man sich dem nicht.
Zwar können wir unsere Umgebung schulen, bitte doch das Telefon zu nutzen, wenn sie uns kontaktieren wollen oder einfach klar nein zu Dingen sagen. Noch können Sie z. B. ohne Probleme Online-Banking ablehnen. Doch für wie lange? Der Druck zum Upgrade ist in den Jahren immer stärker geworden. Insbesondere, wenn man kein Smartphone besitzt, kann einen diese Tatsache schnell ins Aus schießen. Das ist nicht nur aus privater Sicht ärgerlich, sondern auch aus umwelttechnischer. Würden wir länger unser altes Handy benutzen, würde die Umwelt es uns danken.
Und insbesondere nach dem Überschreiten des 60. Lebensjahrs möchte man sich vielleicht nicht mehr Wissen zu neuen technischen Werkzeugen aneignen, sondern mit dem, was man hat, ein ordentliches Leben führen. Das soll natürlich nicht heißen, dass Senioren sich nicht begeistert auf technische Neuheiten stürzen können, aber sollten wir diese wirklich als Maßstab nehmen?
Wenn es nach der Politik geht, dürfen wir das schon. Dann ist das Potenzial der Digitalisierung für ältere Menschen noch lange nicht ausgeschöpft. Es soll mehr unterstützende Maßnahmen geben, damit auch die ältere Generation digitale Medien nutzt.
Immerhin spricht der Altersbericht noch davon, dass ältere Menschen generell das Recht haben, der Nutzung von Technik im Einzelfall zu widersprechen und nichts Neues mehr lernen müssen, wenn sie dies nicht wollen. Doch dafür müsste alles, was künftig online erledigt werden kann, auch weiterhin analog möglich sein.
Bild: energepic.com (Pexels, Pexels Lizenz)
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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