11.03.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Wolters Kluwer Deutschland GmbH.
Die gute Nachricht vorweg: Seit 2012 werden die Kosten für Kinderbetreuung bis zu einer Höhe von zwei Dritteln und bis maximal 4.000 Euro pro Kind als Sonderausgaben berücksichtigt. Das gilt unabhängig davon, ob die Betreuung der Kinder erwerbsbedingt ist. Steuerlich absetzbar ist die Betreuung für leibliche, Adoptiv- oder Pflegekinder. Die Betreuungskosten von Stiefkindern werden als Sonderausgaben berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige neu verheiratet ist und gemeinsam mit dem neuen Partner veranlagt wird.
Zu Anrechnung der Kosten für Au-pairs gibt es zwei Möglichkeiten: Wird im Au-pair-Vertrag festgelegt, welchen zeitlichen Anteil die Kinderbetreuung hat und wie viel dafür gezahlt wird, dürfen die Kosten geltend gemacht werden. Alternativ dazu wird der Anteil der Kinderbetreuung auf 50 Prozent geschätzt, sofern Au-pairs-im Haushalt der Familie wohnen. Übrigens: Kosten, die nicht auf Kinderbetreuung entfallen, mindern ebenfalls die Steuerlast und zwar im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen.
Babysitterkosten sind inzwischen auch dann absetzbar, wenn der Babysitter bar bezahlt wird. Doch Achtung: Die Eltern gelten auch bei geringer Stundenzahl der Beschäftigung als Arbeitgeber des Babysitters. Eine Unfallversicherung für den Babysitter bei einem Gemeindeunfallversicherungsverband oder einer Unfallkasse ist also erforderlich. Liegt ein im Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldeter Minijob vor, werden die Beiträge hierzu automatisch mit eingezogen.
Für eine begünstigte Privatschule können 30 Prozent des Schulgelds und maximal 5.000 Euro pro Kind steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass für das Kind Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge besteht, wobei ein halber Freibetrag ausreicht.
Zu den begünstigten Schulen gehören vor allem:
Auch in Zeiten niedriger Zinsen gilt: Erzielt ein Kind Kapitalvermögen durch ein eigenes Sparbuch oder ein Aktiendepot, wird grundsätzlich die Abgeltungssteuer fällig. Eltern vermeiden diesen Abzug, indem sie für das Kind gegenüber der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Zinsen und Veräußerungsgewinne können dann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags (801 €) steuerfrei an das Kind ausgezahlt werden.
Aber auch ohne Freistellungsauftrag gibt es vom Staat Geld zurück: Das funktioniert entweder über eine Einkommenssteuererklärung für das Kind oder einfacher über eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Mit dieser werden Zinsen ohne Abzug von der Abgeltungssteuer ausgezahlt. Die Bescheinigung ist drei Jahre lang gültig, das Antragsformular mit der Bezeichnung NV1A gibt es beim Finanzamt oder online.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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