23.10.2023 — Sarah Hofmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Der Begriff "Digitale Kluft" wurde in den 1990er Jahren geprägt und beschreibt die soziale Ungleichheit im Zugang zu Informationstechnologien und den Fähigkeiten, diese effektiv zu nutzen. Der Begriff mit seinen verschiedenen und/oder verschiedensprachigen Begriffsnamen ist noch in der Entwicklung. Zillien und Haufs-Brusberg schrieben 2014: „Mit der Weiterentwicklung der Digital-Divide-Forschung hat sich neben den auf eine Polarisierung zielenden Begriffen (…) der Begriff der Digital Inequality etabliert, da dieser treffender die mannigfachen Ungleichheiten auf den Punkt bringt.“ So gebrauchte der damalige US-Präsident Bill Clinton 1998 den Ausdruck "digital gap".
Fest steht, dass sich die Digitale Kluft manifestiert sich in verschiedenen Formen:
Die Überwindung der Digitalen Kluft ist ein dringendes Anliegen für Regierungen, gemeinnützige Organisationen und die Technologieindustrie. Es gibt verschiedene offizielle Ansätze, um dieser Herausforderung zu begegnen:
Es ist wichtig zu betonen, dass das Konzept der Digitalen Kluft nicht ohne kontroverse Diskussionen auskommt. Einige argumentieren, dass es zu vereinfachend ist und nicht alle Aspekte der digitalen Ungleichheit angemessen berücksichtigt. Kritiker weisen darauf hin, dass die bloße Verfügbarkeit von Technologie nicht zwangsläufig zu gleichen Chancen führt. Vielmehr betonen sie, dass es wichtig ist, die Fähigkeiten und das Verständnis der Menschen für die digitale Welt zu fördern.
Ein weiterer Streitpunkt ist die Frage nach den Ursachen der Digitalen Kluft. Manche sehen die Verantwortung vor allem bei Regierungen und Unternehmen, die den Zugang zu Technologie und Bildung fördern sollten. Andere argumentieren, dass individuelle Entscheidungen und kulturelle Faktoren ebenfalls eine Rolle spielen und dass die Lösung komplexer ist als nur staatliche Intervention.
Trotz dieser Debatten bleibt die Tatsache bestehen, dass die Digitale Kluft real ist und echte Auswirkungen auf das Leben von Menschen weltweit hat. Es ist wichtig, weiterhin Anstrengungen zu unternehmen, um den Zugang zu digitalen Ressourcen gerechter zu gestalten und sicherzustellen, dass niemand von den Möglichkeiten der Digitalisierung ausgeschlossen wird. Dabei sollte jedoch auch die Vielschichtigkeit dieses Themas berücksichtigt werden, um effektive Lösungen zu finden.
Die Digitale Kluft bleibt eine der drängendsten Herausforderungen in der digitalen Ära. Die Bemühungen zur Überwindung dieser Kluft sind jedoch vielversprechend. Durch Investitionen in Bildung, Technologieinfrastruktur und soziale Programme können wir sicherstellen, dass niemand von den Möglichkeiten der Digitalisierung ausgeschlossen wird.
Die digitale Inklusion ist nicht nur eine Frage der Technologie, sondern auch der sozialen Gerechtigkeit. Sie ermöglicht es Menschen, unabhängig von ihrem Alter, Einkommen, Bildungsstand oder ihrem geografischen Standort, an der digitalen Gesellschaft teilzuhaben.
Es liegt an uns allen, die Digitale Kluft zu überwinden und eine inklusive digitale Gesellschaft aufzubauen, in der Chancengleichheit für alle gewährleistet ist. Die Digitalisierung bietet uns viele Vorteile, allerdings nur, wenn sie gerecht und inklusiv gestaltet wird.
Quellen und Hintergründe:
Bild: Andrea Picaquadio (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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