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Deutsche Datenschutzorganisationen fordern europäische Mindeststandards beim Beschäftigtendatenschutz

26.10.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V..

Gemeinsame Presseerklärung des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V., der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. und der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.

Im Europäischen Parlament in Brüssel erörterten Datenschutzverbände mit Europäischen Abgeordneten die Möglichkeiten der Einbindung des Beschäftigtendatenschutzes in europäische Regelungen. Die Veranstaltung fand auf Initiative der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und auf Einladung der Europaabgeordneten Cornelia Ernst statt.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD), die DVD und die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) diskutierten dabei neben der Einladerin mit den Abgeordneten Birgit Sippel und Jan-Phillip Albrecht, Armin Duttine als Vertreter des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und dem für Datenschutz zuständigen Direktor der Generaldirektion Justiz der Europäischen Kommission, Herrn Paul Nemitz.

Anlässlich dieses Expertengesprächs betonten alle drei großen deutschen Datenschutzvereinigungen gemeinsame Positionen. GDD, BvD und DVD forderten übereinstimmend, dass grundlegende Mindeststandards zum Schutz von Beschäftigten auf europäischer Ebene verbindlich verankert werden müssten. Sie setzten sich außerdem dafür ein, dass nationale Verbesserungen darüber hinaus möglich sein sollen, ohne jedoch hinter die Mindeststandards zurückzufallen.

Beispielhaft wurden in diesem Sinne Mindeststandards diskutiert, die nach übereinstimmender Meinung in vielen weiteren Bereichen entwickelt und etabliert werden müssen:

  • Die Möglichkeit, eine Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis auf eine Einwilligung von Beschäftigten zu stützen, darf allenfalls in streng begrenzten Ausnahmefällen zugelassen werden.
  • Die Durchführung medizinischer Untersuchungen von Beschäftigten muss sich streng an dem für den jeweiligen Arbeitsplatz erforderlichen Maß orientieren. Das Patientengeheimnis muss jederzeit gewahrt sein.
  • Die behördlichen Kontrollmöglichkeiten müssen dem Gefährdungspotenzial entsprechen: je stärker grenzübergreifende Datentransfers erleichtert werden, desto größer muss die Kontrolldichte sein, damit systematischer Missbrauch vereinfachter europäischer Regelungen unterbunden werden kann.
  • Die Europäisierung des Modells betrieblicher Datenschutzbeauftragter, der als fachkundiger, unab-hängiger Experte das Unternehmen zu datenschutzgerechter Organisation und Umsetzung führen soll, wurde von allen Anwesenden begrüßt.

Hierzu Prof. Peter Gola, Vorsitzender der GDD: „Dies ist zwar eine Lösung, mit der wir besonders in Deutschland sehr vertraut sind, aber gerade wegen der positiven Erfahrungen können wir sie uneinge-schränkt für den gesamten europäischen Raum empfehlen.“ Wichtig sei, die in der EU-Datenschutzrichtlinie verankerte Unabhängigkeit der Datenschutzkontrollinstanzen für den Datenschutzbeauftragten EU-rechtlich zu konkretisieren und die Außerachtlassung von Vorabkontrollen zu sanktionieren. Es wurde allgemein abgelehnt, Datenschutz hinter die Wirtschaftsförderung zurückzustellen.

Karin Schuler, Vorsitzende der DVD merkte hierzu an: „Solange ein Datenschutzverstoß gleichsam‚ aus der Portokasse‘ bezahlt werden kann, darf der europäische Gesetzgeber sich nicht auf die Einsicht der Unter-nehmen alleine verlassen. Thomas Spaeing, Vorsitzender des BvD, ergänzte: „Spätestens wenn Datenschutz als wirtschaftsfeindlich bezeichnet wird, ist es Zeit für den Gesetzgeber, Flagge zu zeigen und klarzustellen, dass es wirtschaftlichen Erfolg ohne Schutz der Beschäftigten nicht geben kann.“

Die anwesenden Experten sowie die Vertreter des Parlaments und der Kommission waren sich einig, dass die Diskussion fortgesetzt werden soll. Herr Nemitz betonte außerdem das fortbestehende Interesse der Kommission, die grundlegende Neugestaltung des europäischen Datenschutzrechtes mit den Verbänden der Zivilgesellschaft zu diskutieren und Anregungen aufzunehmen.

Quelle: Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V.

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