23.02.2021 — Nele Röder. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Der CDO befasst sich mit den Digitalisierungsprozessen und –Strategien eines Unternehmens. Je nach Branche betrifft das unterschiedliche Anforderungen an die Hardware- und Software bei Digitalisierungsvorhaben. Es geht dabei um mobile Anwendungen, Blockchain oder das Internet of Things. Der CDO operiert häufig auf Vorstandsebene.
A propos Branchen: der CDO ist vor allem in der Industrie zu finden: im Maschinenbau oder in der Automatisierungs- oder Verfahrenstechnik. Aber auch in Finanz-, Tourismus- oder Logistikbranche findet der CDO Einzug.
Ziel des CDO ist die digitale Transformation des Unternehmens. Das zieht die Veränderung ganzer Geschäftsprozesse mit sich. Chief Digital Officer befassen sich also mit Innovationsthemen und setzen sie für ihr Unternehmen um. Sie sind folglich auch Change Manager.
Als solche müssen sie auch dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter*innen auf dem Weg der digitalen Transformation mitgenommen werden.
Der CDO lässt sich damit inhaltlich abgrenzen vom Chief Data Officer, der sich vor allem mit der Speicherung und Analyse von Daten auseinandersetzt. Allerdings sind die beiden Berufsgruppen eng miteinander verbunden, gerade was die kontinuierliche Verbesserung von Prozessen angeht. Ein Chief Digital Officer kann die Arbeit eines Chief Digital Officers mit übernehmen und sowohl eine Digital- als auch eine Datenstrategie für ein Unternehmen entwickeln. Genauso funktioniert es auch in die gegengesetzte Richtung.
Die Aufgaben des CDOs sind oft vage und zugleich vielfältig. Laut einer Kienbaum-Studie gehören zu den drei Kernaufgaben das Trendscouting, also das gezielte Aufspüren von sich entwickelnden Trends, das Formulieren einer Digitalstrategie und die Digitalisierung interner Prozesse.
Doch häufig legen die CDOs selber ihre Aufgaben neu fest und entwickeln diese weiter. Denn ist bei der Einstellung des CDOs ist oft noch nicht klar, welche Auswirkungen und neuen Aufgaben die Digitalisierungsvorhaben im Unternehmen mit sich bringen.
Die Kernaufgabe des CDO ist das Anstreben von Veränderungen. Wer in dieser Position arbeitet, ist es gewohnt, gegen Widerstände in der Belegschaft und Führung anzuarbeiten. Ein CDO muss dementsprechend neben einer fachlichen Expertise auch eine hohe Überzeugungskraft mitbringen.
Der Hintergrund eines CDOs kann verschieden sein. So sind beispielsweise Erfahrungen aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Marketing oder IT denkbar. Wichtig ist das Praxiswissen. So sind, wie oben erwähnt, Führungsqualitäten ebenso essentiell wie ein gutes Datenverständnis. Ein idealer CDO ist also ein Allrounder, der Erfahrungen in BWL, E-Commerce und mit digitalen Geschäftsmodellen sowie technisches Grundverständnis besitzt und zugleich die nötigen Soft Skills mitbringt.
Ein weiterer Punkt ist das Ausgleichen von fehlender digitaler Kompetenz bei Führungskräften. Die Krux an der Sache? Das Ziel ist, dass alle Führungskräfte digital denken. Der Beruf des CDO würde dann überflüssig werden.
Quellen und Hintergründe:
Bild: Coloures-Pic (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
Themen
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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