21.02.2017 — Annika Thies. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Hand in Hand – das Doppelsekretariat
In unseren Rechtschreibtipps geht es meistens darum, eine Fehlerquelle ausfindig zu machen, dieser auf den Grund zu gehen und zu erklären, wie es grammatikalisch und orthografisch richtig ist. Kurz gesagt: Es geht um die (zukünftige) Vermeidung von Rechtschreib- oder Grammatikfehlern.
Es kommt aber durchaus auch vor, dass wir etwas als falsch wahrnehmen, was beim genauen Hinsehen gar kein Fehler ist. So erging es mir beim ersten Lesen des zweiten Absatzes von Frau Zellers Artikel zum 7-Tassen-Rezept. Dort schreibt sie von einem „7-Tassen-Rezept für eine Crêpe“.
Intuitiv handelt es sich für mich bei Crêpe um ein maskulines Substantiv. Ein Blick in den Duden belehrte mich allerdings eines Besseren. Sowohl die männliche als auch die weibliche Form ist im Deutschen korrekt.
Das machte mich neugierig. Gibt es noch mehr Lebensmittel mit zwei oder vielleicht sogar drei möglichen grammatikalischen Artikeln?
Ich wurde fündig. Neben dem nordafrikanischen Gericht Couscous (maskulin oder Neutrum) gibt es noch einige andere Lebensmittel mit zwei Artikeln:
Der/die/das Joghurt zählt laut Duden übrigens zu den wenigen Wörtern, die tatsächlich alle drei Artikel aufweisen.
Hätten Sie das gewusst?
Bei Crêpe und Couscous haben wir sogar auch bei der Schreibweise die Wahl. Entweder wir behalten die französische Schreibweise bei oder wir entscheiden uns für Krepp bzw. Kuskus. Mit der Originalschreibweise lassen sich allerdings im Internet deutlich mehr Back- bzw. Kochrezepte finden.
Dieser Artikel soll Sie nicht animieren, ab jetzt immer „das Keks“ zu sagen oder zu schreiben – obwohl Sie dabei wahrscheinlich manch lustige Reaktion ernten. „Das Keks“ ist übrigens vor allem in Österreich gebräuchlich.
Der Artikel soll viel mehr zeigen, dass uns die deutsche Rechtschreibung und Grammatik an manchen Stellen mehr Spielraum lässt, als wir annehmen.
Themen
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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