29.04.2022 — Malte Struckmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Ein Zeitpunkt? Ja, denn das Metaverse soll das gegenwärtige 2D-Internet, wie wir es kennen, in eine überwiegende 3D-Version überführen. Eine Version, die mit Technologien wie Augmented Reality, Virtual Reality und künstlicher Intelligenz dem User eine räumliche Umgebung bieten soll. Traditionelle Bildschirmmedien sollen an Bedeutung verlieren.
Augmented Reality: Hierbei handelt es sich um eine computergestützte Erweiterung der Realitätswahrnehmung. Die Technologie von AR befindet sich zwar schon in Geräten wie Smartphones und es gibt auch einige AR-Brillen-Modelle, jedoch ist sie noch nicht so ausgereift und findet hauptsächlich in der Industrie Anwendung.
Virtual Reality: Beim Tragen einer VR-Brille nimmt das Gehirn die Umgebung als räumlich wahr. Es wird eine immersive virtuelle Realität erschaffen. Diese ausgereiftere Technologie ist das Mittel der Wahl, wenn es darum geht, in das Metaverse zu starten. Mit dieser Technologie können Menschen lernen, trainieren, spielen oder sich virtuell treffen.
Die Unternehmensberatung Accenture hat einen prognostischen Bericht (Technology Vision 2022) zum Thema Metaverse veröffentlicht, in dem sich die folgenden vier Schlüsseltrends abzeichnen:
Zukunftsorientierte Unternehmen müssen sich bereits jetzt mit dem Metaverse auseinandersetzen und entsprechend investieren. Als Einstiegstechnologie ist VR ein großer Schritt hinein in das Metaverse. Unternehmen, die sich gegenwärtig mit VR auseinandersetzen, sind bereits jetzt Metaverse-ready und haben einen großen Innovationsvorsprung vor der Konkurrenz.
VR ist ein Allzweckwerkzeug für Unternehmen. Es passt perfekt in das Remote-Zeitalter. Eingesetzt werden kann die Technologie z. B. bei Trainings und Onboardings. Angestellte können besser geschult werden und die Teilnahme an Meetings ist noch niedrigschwelliger als gegenwärtig online. Da bei der räumlichen Wahrnehmung keine Ablenkung stattfindet, kann sich das Gehirn Informationen besser einprägen als vor dem 2D-Monitor. Durch das Gefühl, sich in einem Raum zu bewegen, wird auch das motorische Gedächtnis stimuliert.
VR ist überall und zu jeder Zeit möglich. So lassen sich mit VR auch Routinen bei Arbeitsschritten aufbauen, die spezielle Fähigkeiten erfordern – z. B. in der Chirurgie – und die sonst nur für viel Geld oder in der Realität gar nicht trainiert werden könnten.
Der Zeitpunkt für einen Einstieg ist günstig, da VR-Technologie immer besser und kostengünstiger wird. Außerdem gibt es jetzt schon sehr ausgereifte Anwendungsszenarien, die einen nachweislichen Effekt auf Arbeits- und Produktionsprozesse haben. Gleichzeitig bietet die VR-Technologie aber noch genug Gestaltungsspielraum für weitere Entwicklungen, sodass Unternehmen noch Einfluss darauf nehmen können, wo es mit dem Metaverse hingehen soll. Wer mit geringem Aufwand und wenig Risiko ins Metaverse einsteigen will, der kann sich an verschiedene Dienstleister wenden. Diese stellen eine zentrale Plattform zur Verfügung, um eigene VR-Projekte zu entwickeln und bereitzustellen.
VRdirect etwa bietet diesen Leitfaden für den Einstieg ins Metaverse an:
Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass das Metaverse in Zukunft eine große Rolle spielen wird. Unternehmen sollten den Absprung nicht verpassen und sich mit der neuen virtuellen Welt sowie ihren Schlüsseltechnologien, wie VR, auseinandersetzen.
Quellen und Hintergründe:
Bild: Tima Miroshnichenko (Pexels, Pexels Lizenz)
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
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