18.11.2020 — Moira Frank. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Im ersten Artikel unserer Reihe haben wir uns Begriffe um Agile Arbeit und Blockchain angesehen. Wenn Sie dort noch einmal nachlesen möchten, tun Sie das hier.
Das Veränderungsmanagement beschreibt ein weites Aufgabenfeld: Es ist dafür zuständig, grundlegende und tiefgreifende Veränderungen an Strukturen, Prozessen und Denkweisen vorzunehmen. Das kann eine weitreichende Umstellung oder gar eine komplette Neuorientierung für Unternehmen bedeuten. Change Management will dabei natürlich nicht mit Gewalt unnötige Änderungen herbeiführen, sondern regelmäßig neu denken und hinterfragen und rechtzeitig mit der Zeit gehen, bevor womöglich ganze Geschäftsbereiche wegfallen. Viele Unternehmen haben etwa erst in der Corona-Krise mit der Umstellung aufs Homeoffice begonnen, weil eine solche Veränderung in den vorherigen Jahren, als das Thema bereits an Beliebtheit gewann, als überflüssig bewertet wurde. Die Qualifikation zum Digital Transformation Manager wird daher immer beliebter.
Viele Unternehmen, Organisationen und Behörden nutzen Chatbots, also vorprogrammierte Chats, von denen Kund*innen in Echtzeit Antworten auf ihre Fragen erhalten. Während die Bots am Anfang der Technik nur ganz simple Fragen wie etwa nach Öffnungszeiten beantworten konnten, sind heute auch komplexere und mehrschrittige Auskünfte möglich. Sie greifen dabei auf interne Datenbanken zurück und sind dabei eher mit einer Suchmaschine verwandt als mit Künstlicher Intelligenz. Chatbots sparen Telefonschleifen und auf beiden Seiten Stress und Frust, dürfen aber nie der einzige Weg sein, ein Unternehmen zu kontaktieren – denn die meisten Menschen legen Wert darauf, gerade komplexere Probleme mit echten Menschen besprechen zu können.
Das sogenannte Filehosting ist eine Online-Dateiablage, in der Nutzer*innen ihre Daten auf einem zentralen Datenspeicher ablegen, der sich nicht auf ihrem eigenen Rechner befindet. Auf die sogenannte Cloud wird per Browser zugegriffen. Viele Unternehmen lagern inzwischen ihre Daten zu großen Teilen aus. Dabei sollte immer auf die Cyber-Sicherheit geachtet werden. Auch privat speichern Menschen wichtige Dateien und Backups immer öfter in Clouds. Wird diese Cloud jedoch abgeschaltet, so kann auf die Daten nicht mehr zugegriffen werden.
In der Cloud können nicht nur Daten abgelegt, sondern ganze IT-Infrastrukturen gesteuert werden. Server, Speicher, Datenbanken, Software und Analytics stehen dabei über das Internet bereit. So kann jede*r Nutzer*in flexibel auf die gleiche Leistung zugreifen.
Kaum etwas ist bei den Deutschen so unbeliebt und als ewig gestrig verschrien wie das Großraumbüro. Aber gegen das Teilen eines Büros haben nur wenige etwas einzuwenden – schließlich hat das viele Vorteile. Diese Vorteile nutzen auch Menschen im Co-Working, die ihren Arbeitsplatz nur mieten. Sogenannte Co-Working-Spaces werden sogar von Freiberufler*innen gern genutzt, von denen einige sonst im stillen Kämmerlein arbeiten würden. Besonders praktisch ist dieses Konzept auch für Teams, die etwa firmen- oder organisationsübergreifend zusammenarbeiten. Sie mieten sich die Infrastruktur, die sie für ihre gemeinsame Arbeit brauchen, einfach an – zum Beispiel leistungsfähige Rechner, einen schnellen Internetzugang, einen Meetingraum und eine Küche für die Pause.
Es gibt viele Wege der Finanzierung. Crowdfunding, also das Finanzieren durch eine Menschenmenge oder Gruppe, ist dabei als Prinzip natürlich nicht neu. Menschen legen dabei für ein bestimmtes Ziel ihre finanziellen Mittel zusammen. Das Crowdfunding ist besonders, aber nicht nur im künstlerischen Bereich beliebt. So kann etwa ein Kurzfilm schnell und unbürokratisch durch Fans finanziert werden. Aber auch andere Projekte wie etwa eine App oder eine Veranstaltung lassen sich so realisieren. Sogenannte Backer, also Menschen, die zum Crowdfunding beigetragen haben, werden oft mit namentlichen Würdigungen, kleinen Beteiligungen oder dem Erhalt des Produkts belohnt. Zahlreiche Plattformen bieten im Internet die Möglichkeit, Crowdfunding-Kampagnen zu unterstützen und selbst anzulegen.
Bei dem Prinzip von Design Thinking sind Menschen aller Disziplinen gefragt, zur Lösung eines komplexen Problems beizutragen oder eine neue Idee zu schaffen. Der Ansatz ist ganz einfach: Er geht davon aus, dass jeder Mensch einzigartige Stärken und auch Schwächen mitbringt. Nur durch vielfältigen Input entstehen innovative Konzepte, die auch gleich geprüft werden. Design Thinking ist ein Ansatz, der oft in einem Atemzug mit Agiler Arbeit genannt wird.
Ein großes Wort mit vielen Bedeutungen – Digitalisierung beschreibt, Analoges in Digitales zu verwandeln. Meistens hat das eine ganz konkrete technische Bedeutung. So werden zum Beispiel aus Papierrechnungen nun papierlose E-Rechnungen. Behördengänge können rein digital erledigt werden. Analoge Informationen werden zur digitalen Speicherung aufbereitet. Doch Digitalisierung beschreibt auch den Wandel unserer Jobprofile und sogar Werte wie etwa bei der Arbeit 4.0 und Agiler Arbeit. Bleiben Sie up-to-date mit unserem Newsletter Digitalisierung aktuell.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens verspricht bessere und schnellere Hilfe für Patient*innen. So bieten beispielsweise viele Ärzt*innen gerade in der Corona-Krise Sprechstunden via Internet oder Telefon an. Rezepte müssen nicht mehr analog ausgestellt werden, Leistungen lassen sich per App beantragen. Künstliche Intelligenz wird schon heute eingesetzt, um Versorgungen zu verbessern und Therapien auf den individuellen Krankheitsfall einzustellen. Dabei soll der Mensch nicht ersetzt, sondern unterstützt werden, damit Kranke die bestmögliche Pflege und Gesunde eine gute Vorsorge erhalten können.
Auch die öffentliche Verwaltung und Regierungen verlegen immer mehr Prozesse ins Digitale. Dabei werden Prozesse beschleunigt und die Kommunikation für beide Seiten vereinfacht. So wird Bürger*innen etwa über einheitliche Rufnummern und Adressen erleichtert, sich zu informieren. Die Qualität und Effizienz des öffentlichen Verwaltungshandelns werden so deutlich gesteigert.
Die E-Rechnung soll nach und nach die klassische analoge Rechnung ersetzen. Sie hat die gleichen Inhalte und unterliegt dem gleichen Recht wie die Papierrechnung, wird jedoch rein digital erstellt, verschickt, empfangen und abgespeichert. Das spart nicht nur Papier, sondern vereinfacht auch die Prozesse im Rechnungswesen. Bei bestimmten öffentlichen Auftraggeber*innen wird die E-Rechnung am 27. November 2020 zur Pflicht. Betrifft dies Ihr Unternehmen? Informieren Sie sich hier.
Industrie 4.0, New Work und VR: Im dritten und letzten Teil unserer Artikelreihe zu den Fachbegriffen der Digitalisierung erklären wir, was dahinter steht.
Bild: geralt (Pixabay, Pixabay License)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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