08.10.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV).
Während die Zahl der Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle stark zurückging, gab es einen deutlichen Anstieg bei der Zahl der gemeldeten Berufskrankheiten.
Laut Statistik der DGUV (PDF, 9 kB) sank die Zahl der Arbeitsunfälle von 432.684 auf 367.016 (-15,2 Prozent), die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle ging um rund 20 Prozent zurück. Noch stärker sanken die Zahlen in der Schüler-Unfallversicherung. Gab es im ersten Halbjahr 2019 noch 584.763 Schulunfälle, so waren es in den ersten sechs Monaten des Jahres 2020 noch 301.543 – ein Minus von fast 50 Prozent. Auch die Zahl der Schulwegunfälle ging um fast die Hälfte zurück: von 50.479 im ersten Halbjahr 2019 auf 26.881 im ersten Halbjahr 2020.
Die Zahl der Beschäftigten, die auf ihrem Weg zur oder von der Arbeit einen tödlichen Unfall erlitten, ging um rund ein Fünftel auf 106 zurück. Die Zahl derjenigen, die bei einem Arbeitsunfall starben, verringerte sich um fast ein Drittel: von 251 im Vorjahreszeitraum auf 171 in diesem Jahr. Der starke prozentuale Rückgang bei den tödlichen Arbeitsunfällen ist jedoch nur zum Teil der Pandemie geschuldet. 2019 hatte die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle außergewöhnlich hoch gelegen. Grund hierfür war, dass durch den Abschluss von Strafprozessen einige Todesfälle aus den Jahren 2000 bis 2005 erst 2019 in die Statistik aufgenommen wurden (weitere Informationen).
"Die Corona-Pandemie hat mittelbar deutliche Spuren im Unfallgeschehen hinterlassen“, sagt Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV. "Der Grund hierfür dürfte zum einen die große Zahl der Beschäftigten sein, die in Kurzarbeit gegangen sind. Zum anderen sind Millionen Beschäftigte ins Homeoffice gewechselt, was ihr Wegeunfallrisiko praktisch ausgeschaltet hat. Die Zahlen überraschen daher eigentlich nicht." Gleiches gelte für die Schüler-Unfallversicherung. Hier habe die fast vollständige Schließung von Kitas, Schulen und Hochschulen zu einem historisch einmaligen Rückgang der Unfallzahlen geführt.
Für die gesetzliche Unfallversicherung sei die Pandemie dennoch eine in der Nachkriegszeit beispiellose Herausforderung, so Hussy. So hätten die Fachleute von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen innerhalb kurzer Zeit branchenspezifische Handlungsempfehlungen für den Infektionsschutz in den Betrieben und Bildungseinrichtungen erarbeitet und veröffentlicht. "Arbeitsschutz ist Gesundheitsschutz. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren davon, dass sie in dieser Ausnahmesituation einen leistungsfähigen Partner und Berater für Sicherheit und Gesundheit an ihrer Seite haben: die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen."
Die Zahl neuer Unfallrenten nahm im Vergleich zum ersten Halbjahr 2019 um 1,7 Prozent auf 8.735 zu. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Entscheidung über Unfallrenten erst gegen Ende der Rehabilitation erfolgt. Die Zahlen zu Unfallrenten beziehen sich daher im Regelfall auf Arbeitsunfälle, die schon mehrere Monate zurückliegen.
Beschäftigte in stationären oder ambulanten medizinischen Einrichtungen und in Laboratorien können eine Erkrankung an COVID-19 unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkennen lassen. Insgesamt erhielten die Unfallversicherungsträger bis Ende Juni 13.601 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Das führte dazu, dass die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit um rund 24 Prozent von 41.723 auf 51.789 stiegen. Abzüglich der mit Corona in Zusammenhang stehenden Erkrankungen gingen die restlichen Berufskrankheiten also leicht zurück.
Stand 25. September 2020 haben die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen 19.573 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit im Zusammenhang mit COVID-19 an die DGUV gemeldet. Rund 11.300 davon sind bislang entschieden. In 8.545 Fällen wurde das Vorliegen einer Berufskrankheit anerkannt. Zu beachten ist, dass Verdachtsanzeigen die Unfallversicherungsträger selbst mitunter verzögert erreichen. Die Statistiken bilden also nicht das aktuelle Erkrankungsgeschehen ab.
Arbeitgeber müssen Arbeits- und Wegeunfälle melden, wenn die Unfälle zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder zum Tod von Versicherten führen. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erfassen Unfälle in Betrieben und Einrichtungen der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand sowie Unfälle beim Besuch von Bildungseinrichtungen. Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten in der Landwirtschaft sind über die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forst und Gartenbau abgesichert.
Bild: Skitterphoto (Pexels, Pexels Lizenz)
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