18.07.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Städte und Gemeinden sind in besonderer Weise betroffen, wenn es um konkrete Vorsorge für die Folgen der Klimakrise geht. Daher sollen mit diesem Gesetzentwurf die Länder beauftragt werden, für systematische und flächendeckende Klimaanpassungsstrategien in den Ländern und für Klimaanpassungskonzepte für die Gebiete der Gemeinden und Kreise zu sorgen. Zugleich verpflichtet sich die Bundesregierung mit dem Gesetz dazu, in Zukunft eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen zu verfolgen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke: "Schon heute verursacht die Klimaerhitzung in Deutschland und Europa enorme Schäden. Hitze und Dürre, Starkregen und Hochwasser – Wetterextreme werden in Zukunft häufiger und zwingen uns zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise. Deshalb hat die Bundesregierung das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Es schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen. Mit lokalen Risikoanalysen und Anpassungsplänen bereiten wir uns auf die Klimaveränderungen und ermöglichen einen besseren Schutz der Bevölkerung zum Beispiel durch Strategien für kühlere Städte und mehr Beschattung. Mit Risikovorsorge, die weiter als bisher in die Zukunft blickt, können wir nicht nur Schäden abmildern, sondern auch die Lebensqualität in der Stadt und auf dem Land erheblich verbessern."
Das Statement von Steffi Lemke zum Klimaanpassungsgesetz können Sie sich hier ansehen.
Das neue Klimaanpassungsgesetz setzt den strategischen Rahmen für die künftige Klimaanpassung in Bund, Ländern und Kommunen. Dieser Rahmen soll es ermöglichen, alle Anstrengungen für die Klimaanpassung auf allen Ebenen zu koordinieren und über alle Handlungsfelder hinweg voranzubringen. Ziel ist es, dass künftig auf allen föderalen Ebenen Konzepte zur Klimaanpassung erarbeitet werden, um mit einer systematischen Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenplanung die erforderlichen Schritte für eine flächendeckende Klima-Vorsorge in Deutschland zielgerichtet anzugehen.
Das neue Klimaanpassungsgesetz wird vor allem durch drei Kernelemente geprägt:
Stärkung der Klimaanpassung vor Ort: Für eine wirkungsvolle Vorsorge sollen möglichst flächendeckend, insbesondere auf lokaler Ebene, Anpassungskonzepte und Maßnahmenpläne auf der Grundlage von Risikoanalysen erstellt werden. Die Länder werden daher mit dem Klimaanpassungsgesetz beauftragt, (1) eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen und umzusetzen, (2) dafür Sorge zu tragen, dass lokale Klimaanpassungskonzepte auf der Grundlage von Risikoanalysen aufgestellt werden – mit Bezug zu Gebieten der Gemeinden und Kreise – und (3) dem Bund zu berichten, wie viele Gemeinden und Kreise entsprechende Konzepte haben. Die Länder haben bei der Ausgestaltung der Klimaanpassungskonzepte auf lokaler Ebene viele Spielräume und können etwa bestimmen, dass diese nur für Gebiete von Gemeinden über einer bestimmten Einwohnerschwelle zu erstellen sind.
Vorsorgende Klimaanpassungsstrategie des Bundes: Die Bundesregierung soll per Gesetz verpflichtet werden, eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Die Strategie wird regelmäßig aktualisiert und fortlaufend umgesetzt. Damit wird die bestehende Deutsche Anpassungsstrategie weiterentwickelt. Künftig lassen sich mit konkreten, messbaren Zielen Maßnahmen und Instrumente zielgenauer ausrichten. Klimaanpassungspolitik wird auf diese Weise wirkungsvoller. Die Ziele werden nicht im Gesetz festgeschrieben, sondern in einem separaten Strategieprozess entwickelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Länder und Verbände werden bei dieser Entwicklung einbezogen werden. Die erste Klimaanpassungsstrategie in neuer Form soll bis Ende 2024 von der Bundesregierung beschlossen werden, auch wenn das Gesetz ihr dafür bis zum Ende der Legislaturperiode Zeit ließe.
Berücksichtigungsgebot: Als weitere Instrumente zur Stärkung der Klimaanpassung in Deutschland haben Träger öffentlicher Aufgaben nach dem Gesetzentwurf bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen. Die Träger öffentlicher Aufgaben sollen auch darauf hinwirken, dass sie im Rahmen von Maßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich bereits versiegelte Böden, deren Versiegelung dauerhaft nicht mehr für deren Nutzung notwendig ist, in den natürlichen Bodenfunktionen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist, wiederherstellen und entsiegeln.
Parallel zum gesetzgeberischen Prozess für das Klimaanpassungsgesetz und der Entwicklung der Klimaanpassungsstrategie diskutieren Bund und Länder im Rahmen der Umweltministerkonferenz (UMK), wie eine langfristige, verlässliche Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen aussehen kann.
Über das Gesetz hinaus wird das Bundesumweltministerium auch weiterhin Länder und Kommunen bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten durch eigene Förderprogramme und durch das Zentrum KlimaAnpassung (ZKA) unterstützen. Mit der Förderrichtlinie "Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" soll gezielt die strategische Steuerung der nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel in Kommunen mithilfe nachhaltiger kommunaler Anpassungskonzepte weiter vorangebracht werden. Unter anderem fördert dieses Programm den Einsatz von Klimaanpassungsmanagerinnen und Klimaanpassungsmanagern. Mit Hilfe der Förderrichtlinie "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)" trägt das BMUV ferner modellhaft dazu bei, akute klimatische Belastungen in sozialen Einrichtungen abzumildern und diese auf zukünftige klimatische Veränderungen vorzubereiten.
Nach dem Beschluss durch das Kabinett liegt der Entwurf für ein Klimaanpassungsgesetz als Nächstes dem Bundesrat und dem Bundestag zu Befassung und Verabschiedung vor.
Bild: Mahima (Pexels, Pexels Lizenz)
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