24.01.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG).
In einer ersten Stellungnahme zum aktuellen Bericht des Bundesrechnungshofs dankte der DSTG-Bundesvorsitzende Thomas Eigenthaler der unabhängigen Prüfbehörde für ihre klaren Feststellungen und ihre schonungslose Offenheit.
Der Rechnungshof habe im Grunde das vorgefunden, was die Steuer-Gewerkschaft seit vielen Jahren heftig kritisiere. Dies alles werde nun durch eine Art „TÜV-Bericht“ des neutralen Rechnungshofes nachdrücklich bestätigt. Eigenthaler wörtlich: „ Wir wollten nie rechthaberisch sein und empfinden auch jetzt keine Genugtuung. Aber wir fordern Bund und Länder umso energischer auf, das Ruder endlich herum zu reißen“.
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Wenn die Entwicklung so weiter gehe, dann drohe der Niedergang der Steuergerechtigkeit und eine Erosion der Steuermoral. Zudem kritisierte Eigenthaler, dass es durch einen unzureichenden Steuervollzug zu hohen Steuerausfällen komme. Ein Gemeinwesen, das zu 2 Billionen Euro verschuldet sei, könne sich Fahrlässigkeit auf diesem Sektor schlichtweg nicht leisten. In einer Sofortmaßnahme seien die Bereiche Veranlagung, Betriebsprüfung und Steuerfahndung bundesweit aufzustocken.
Da es offenbar eine politische Mehrheit für eine grundlegende Steuervereinfachung weit und breit nicht gebe, müsse das Finanzpersonal mittelfristig bundesweit um rund 10.000 Beschäftigte aufgestockt werden.
Dieses Desaster, so der DSTG-Chef, dürfe nicht mehr länger auf dem Rücken des Steuerpersonals ausgetragen werden.
In einem am 17. Januar 2012 veröffentlichten Prüfbericht hat der Bundesrechnungshof den Vollzug der Steuergesetze in Deutschland massiv kritisiert. Danach werden die Beschäftigten in den Finanzämtern seit vielen Jahren bei ihrer Arbeit überfordert. Hauptgrund sei, dass überall in den Finanzämtern Personal abgebaut worden sei, während andererseits sich die Gesetze ständig änderten.
So komme man inzwischen auf eine Änderungshäufigkeit von fast 10 Änderungen pro Jahr. Dies werde begleitet durch 229 erläuternde BMF-Schreiben des Berliner Finanzministeriums allein im Zeitraum von 2006 - 2009. Beispielsweise gebe es für die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen mittlerweile das fünfte BMF-Schreiben.
Auch im Vollzug der Steuergesetze durch „maschinelle Risikofilter“ gibt es nach Ansicht des Bundesrechnungshofs große Defizite, so dass es zu einer hohen Zahl unzutreffender Steuerbescheide komme.
So wurde festgestellt, dass die Angaben der Steuerzahler bei der Pendlerpauschale zu 52 % unschlüssig gewesen seien, ohne dass der Risikofilter dies erkannt habe.
Bei den Kosten für eine doppelte Haushaltsführung habe das System sogar in 100% der Fälle unschlüssige Angaben nicht entdeckt. Folge seien erhebliche Steuerausfälle.
Der Bundesrechnungshof hält daher den Steuervollzug im Arbeitnehmerbereich „weiterhin“ nicht für gewährleistet.
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