10.10.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).
„Mehr noch kann wertvolles Wissen im Unternehmen länger gesichert werden. Der WAI (Work Ability Index) kann an dieser Stelle ein wichtiges Instrument sein“, so Schüth weiter. Was ist der WAI? Und wie kann er unterstützen? Die Expertin erläutert.
Laut ifo* fehlt jedem zweiten Unternehmen Fachkräfte. Bundesweit sind fast eine Million Stellen unbesetzt – es mangelt vor allem in den Branchen Dienstleistung, Beherbergung, Nahrungsmittelherstellung, Metallerzeugung, Einzelhandel und Baugewerbe an Fachpersonal.
Um Unternehmen und Beschäftigten die Chance zu bieten, aktuelle sowie sich abzeichnende Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeitsfähigkeit zu ergreifen, kann der WAI herangezogen werden. Das bereits in den 1980er Jahren von Ilmarinen und Mitarbeitenden entwickelte und validierte Instrument fungiert als eine Art Frühwarnsystem und fragt Dimensionen wie zum Beispiel körperliche und mentale Arbeitsbelastung, Krankenstandstage in den vergangenen 12 Monaten oder Zufriedenheit mit der Arbeit ab. Maßnahmen zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit können dann beispielsweise mit den Betriebsärzten und Betriebsärztinnen ermittelt werden.
Der Vorteil für Unternehmen liegt zum Beispiel in:
Die Vorteile für Beschäftigte lassen sich grob zusammenfassen in:
Das Instrument ist einfach und praktikabel. Mitglieder des WAI-Netzwerkes können eine Software nutzen. Mehr Informationen zum Instrument finden Sie hier.
*www.ifo.de/pressemitteilung/2022-08-02/fachkraeftemangel-steigt-auf-allzeithoch
Bild: ThisIsEngineering (Pexels, Pexels Lizenz)
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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