15.05.2023 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V..
Vor einem Jahr, am 21. April 2022, hat die EU-Kommission mit dem AI Act ihren Vorschlag für eine Regulierung Künstlicher Intelligenz vorgelegt, der danach breit diskutiert wurde. Im Dezember hat der Rat sich auf einen Vorschlag geeinigt, heute haben nun die zuständigen Ausschüsse des EU-Parlaments über Änderungen abgestimmt. Dies wird die Grundlage für die Abstimmung des Plenums, also des gesamten Parlaments, die voraussichtlich im Juni stattfinden wird. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:
„Wir warnen davor, KI durch ein Übermaß an Regulierung aus Deutschland und Europa zu vertreiben. Wie Europa sich zur Künstlichen Intelligenz verhält, wird großen Einfluss auf unsere künftige Wettbewerbsfähigkeit und unseren Wohlstand haben. Die vergangenen Monate haben mit Durchbrüchen rund um generative Künstliche Intelligenz wie ChatGPT angedeutet, welch enormes Potenzial diese Technologie besitzt. Mit Verboten oder übertrieben strengen Auflagen, wie sie von den Mitgliedern des europäischen Parlaments teilweise diskutiert wurden, werden wir allenfalls dafür sorgen, dass KI-Entwicklung künftig außerhalb Europas stattfindet und Expertinnen und Experten aus Deutschland und anderen europäischen Ländern ihr Wissen anderswo einsetzen. Wir dürfen KI nicht aus Europa verdrängen. KI braucht Regulierung, es gilt beim AI Act aber, sich auf jene Anwendungen zu konzentrieren, die potenziell ein hohes Risiko mit sich bringen, etwa im Gesundheits- oder Mobilitätsbereich. Pauschale Vorgaben für eine Technologie helfen nicht und werden Forschung und Entwicklung ebenso wie die Entwicklung von Geschäftsmodellen abwürgen.
Die weiteren Verhandlungen zum AI Act dürfen unkritische Anwendungen nicht vor unnötige und übertriebene Anforderungen stellen – an dieser Stelle geht der Vorschlag des Europaparlaments in die richtige Richtung. Unternehmen brauchen zudem klare, praxistaugliche Regeln. Schon heute findet KI nicht im rechtsfreien Raum statt, es gelten eine Vielzahl von Regeln vom Urheberrecht bis zum Datenschutz. Wichtig ist, keine Widersprüche und neuen Rechtsunsicherheiten entstehen zu lassen.“
Bild: Michelangelo Buonarroti (Pexels, Pexels Lizenz)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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