02.02.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V..
„Den in der Konsultation geäußerten Bedenken zum Investitionsschutz muss jetzt Rechnung getragen werden, ohne den Abschluss von TTIP zu gefährden. Wir erwarten, dass die Europäische Kommission angesichts des Ergebnisses der Konsultation die angemessen Schlüsse zieht. Eine gründliche, qualitative Analyse der Antworten muss dabei im Mittelpunkt stehen. Denn es ist offensichtlich, dass der Inhalt der meisten Stellungnahmen von einer sehr überschaubaren Anzahl bekannter kritischer Organisationen stammt. Gleichzeitig muss man auch deutlich sagen, dass das Überfluten mit vorformulierten und automatisch produzierten Massenbeiträgen diesem wichtigen Instrument europäischer Bürgerbeteiligung einen Bärendienst erwiesen hat. Es wurde anscheinend bei Bürgern der Eindruck erweckt, dass es sich bei einer Konsultation um eine Onlineabstimmung handelt.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), heute in Berlin.
Am Tag zuvor hatte die Europäische Kommission ihren Bericht über die Ergebnisse der im vergangenen Jahr eingeleiteten Konsultation zum Investorenschutz in der geplanten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) bekannt gegeben.
„Die Europäische Kommission sollte sich nun an die Arbeit machen, ein Modell für den Investitionsschutz zu entwickeln, das allen gerecht wird. Es gilt sowohl den Schutz von ausländischen Investitionen zu garantieren, als auch unseriöse Klagen auszuschließen. Wir sollten die Chance nicht leichtfertig verspielen, einen neuen globalen Standard beim Investitionsschutz mitzuprägen“, so Börner abschließend.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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