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Bewirtung auf Veranlassung des Arbeitgebers bei Geschäftsfreundebewirtung

18.03.2014  — Volker Hartmann.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Ihr Steuerrechtsexperte Volker Hartmann ist heute dem feinen Unterschied in der Bewertung von aktiver und der passiver Geschäftsfreundebewirtung auf der Spur.

Wenn ein Arbeitnehmer an einer Geschäftsfreundebewirtung teilnimmt, handelt es sich stets um eine Zuwendung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und damit nicht um Arbeitslohn. Eine Lohnversteuerung und eine Verbeitragung zur Sozialversicherung können daher stets unterbleiben.

Im Rahmen der Neuregelungen des steuerlichen Reisekostenrechtes ist bei der Teilnahme von Arbeitnehmern an einer Geschäftsfreundebewirtung zu prüfen, ob eine Kürzung der vom Arbeitgeber gewährten Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen in Betracht kommt.

Aktive Geschäftsfreundebewirtung

Eine Bewirtung auf Veranlassung des Arbeitgebers liegt stets vor, wenn ein Arbeitnehmer im Rahmen einer Geschäftsfreundebewirtung auf Kosten des (eigenen) Arbeitgebers bewirtet wird (aktive Geschäftsfreundebewirtung). Daher sind die vom Arbeitgeber gewährten Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen in derartigen Fällen für ein Frühstück um 4,80 Euro und ein Mittag- bzw. Abendessen um jeweils 9,60 Euro zu kürzen. Bei Auswärtstätigkeiten im Ausland gelten die entsprechenden Werte gemäß Auslandsreisekostentabelle.

Passive Geschäftsfreundebewirtung

Eine Bewirtung auf Veranlassung des Arbeitgebers liegt dagegen nicht vor, wenn die Kosten der Geschäftsfreundebewirtung von einem Dritten, z.B. von einem Geschäftsfreund des Arbeitgebers, getragen werden (Passive Geschäftsfreundebewirtung). In diesem Fall kann eine Kürzung der vom Arbeitgeber gezahlten Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen unterbleiben.

Geschäftsfreundebewirtung auf Kosten des Arbeitgebers Geschäftsfreundebewirtung auf Kosten des Geschäftsfreundes
aktive Geschäftsfreundebewirtung aktive Geschäftsfreundebewirtung
Bewirtung auf Veranlassung des Arbeitgebers keine Bewirtung auf Veranlassung des Arbeitgebers
>> Kürzung der Pauschalen >> keine Kürzung der Pauschalen


Der Autor:

Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.

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