31.01.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Taylor Wessing Deutschland.
Die Betriebsrente gewinnt immer größere Bedeutung. Mehr und mehr Arbeitnehmer gelangen – gerade auch angesichts der breiten Demographie-Debatte in den Medien – zu der Erkenntnis, dass die gesetzliche Rente allein möglicherweise nicht genügen wird, um im Alter die eigenen Ansprüche zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund stellt sich generell die Frage, ob und in welcher Form der Arbeitgeber seine Mitarbeiter bei der persönlichen Rentenplanung unterstützen muss, insbesondere durch das Bereitstellen von Informationen über Fragen der betrieblichen Altersversorgung. Werden solche Hinweispflichten verletzt, kann dem einzelnen Arbeitnehmer schnell ein beträchtlicher Schaden entstehen, der – mit der Anzahl aller betroffener Mitarbeiter im Unternehmen multipliziert – für den Arbeitgeber ein erhebliches Risiko darstellen kann. Das BAG hat bislang nur in wenigen Fällen eine Hinweispflicht des Arbeitgebers bejaht. Auch mit der nun vorliegenden Entscheidung beweist das BAG Augenmaß.
Der klagende Arbeitnehmer war seit Mai 2000 bei dem beklagten Arbeitgeber beschäftigt gewesen. Das Arbeitsverhältnis wurde durch gerichtlichen Vergleich im Zuge einer vom Kläger erhobenen Kündigungsschutzklage einvernehmlich mit Wirkung zum 30. Juni 2010 beendet. Damit war die Sache aber nicht erledigt, denn der Kläger verlangte nach Abschluss des Vergleichs noch Schadensersatz.
Diesen Anspruch begründete er damit, dass der Arbeitgeber es pflichtwidrig unterlassen habe, ihn über die Möglichkeit der Entgeltumwandlung aufzuklären. Gemäß § 1a des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Kläger hatte von dieser Möglichkeit nie Gebrauch gemacht, war aber nun der Ansicht, dass der Arbeitgeber ihn auf diesen Anspruch hätte hinweisen müssen. Bei entsprechender Kenntnis hätte er – der Kläger – rund 200,00 € seiner monatlichen Arbeitsvergütung für die betriebliche Altersversorgung umgewandelt und damit einen Rentenanspruch in Höhe von rund 14.000,00 € erworben. Diesen Betrag forderte der Kläger nun vom Beklagten.
Wie schon das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht in den Vorinstanzen hat auch das BAG die Klage abgewiesen. Eine Hinweispflicht lässt sich weder dem Wortlaut noch dem Zweck des § 1a BetrAVG entnehmen. Auch die allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern führt nicht zu einer entsprechenden Hinweispflicht des Arbeitgebers. Schon in früheren Entscheidungen hatte das BAG darauf hingewiesen, dass jede Partei grundsätzlich selbst für die Wahrnehmung ihrer Interessen zu sorgen hat. Demgemäß muss der Arbeitnehmer sich auch selbst um seine Rentenangelegenheiten kümmern. Zudem kann der Anspruch auf Entgeltumwandlung – so sehen es jedenfalls verschiedene Landesarbeitsgerichte – inzwischen als allgemein bekannt vorausgesetzt werden.
Die Entscheidung ist für Arbeitgeber sicherlich als positive Nachricht zu werten, doch gleichwohl ist Vorsicht geboten. Auf der einen Seite sind die Gerichte sicher auch weiterhin gehalten, die Hinweispflichten und die damit verbundenen Risiken für Arbeitgeber in einem vernünftigen Rahmen zu halten, denn nur auf diese Weise wird bei Arbeitgebern die dringend erforderliche Akzeptanz für die betriebliche Altersversorgung erzeugt bzw. erhalten werden können.
Andererseits hat das BAG in anderen Entscheidungen sehr deutlich gemacht, dass der Arbeitgeber durchaus schadensersatzpflichtig sein kann, insbesondere wenn er komplexe Versorgungssysteme anbietet oder wenn er freiwillig Beratungsleistungen anbietet. Mit anderen Worten: Erteilt der Arbeitgeber eine Auskunft, so muss diese inhaltlich richtig und vollständig sein.
Vor diesem Hintergrund sind Arbeitgeber gut beraten, die Betriebsrenten-Hinweise, die sie geben, auf grundsätzliche Themen zu beschränken, bspw. auf die im Unternehmen zur Verfügung stehenden Durchführungswege, die dazu abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen oder auf die grundsätzliche Möglichkeit zur Entgeltumwandlung. Eine individuelle „Rentenbetreuung“ sollte aber in jedem Fall unterbleiben, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?