26.09.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Willis Towers Watson.
Geht es um die Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung (bAV), setzen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) traditionell auf unternehmensinterne Pensionsrückstellungen, wie eine aktuelle Umfrage von Willis Towers Watson bestätigt. Nur 45 Prozent bilden hierfür spezifisch reservierte Vermögenswerte, während 55 Prozent darauf vertrauen, die Pensionszahlungen aus dem operativen Ergebnis leisten zu können. Jedoch planen gut die Hälfte (52 Prozent), ihre bAV in den kommenden Jahren anzupassen. Grund für diese Überlegungen ist vor allem die Niedrigzinsphase. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz spielt hier hingegen kaum eine Rolle: Nur 30 Prozent haben seine Inhalte bislang zur Kenntnis genommen.
„Gerade Mittelständler vertrauen traditionell eher auf die Kraft der Innenfinanzierung und behalten die Liquidität bevorzugt im Unternehmen“, sagt Heiko Gradehandt, Bereichsleiter Betriebliche Altersversorgung bei Willis Towers Watson in Wiesbaden. „Hier spielen Pensionsverpflichtungen meist keine allzu bedeutende Rolle in der Gesamtbilanz, und da sich viele Mittelständler nicht fremd finanzieren, ist das Bankenrating für sie weniger wichtig“, so ordnet der Experte für bAV in KMU die Umfrageergebnisse ein.
Statisch ist das bAV-Bild im Mittelstand dennoch nicht: Bei den Unternehmen, die sich für ein spezifisch reserviertes Deckungsvermögen entschieden haben, sind die Deckungsquoten gegenüber 2015 gestiegen, wie sich durch den Abgleich mit einer Vorgängerumfrage zeigt. Knapp die Hälfte (43 Prozent) verfügen über eine komfortable Deckungsquote von mehr als 75 Prozent. Vor zwei Jahren verfügten nur knapp ein Viertel (23 Prozent) über eine solche Deckungsquote.
Dass so viele Unternehmen die Finanzierungsgrundlagen ihrer bAV ausbauen, führt Gradehandt auf zwei Einflussfaktoren zurück: „Häufig wird bei den Vorbereitungen zur Unternehmensnachfolge die Finanzierung der Pensionsverpflichtungen neu überdacht. Zudem werden derzeit viele schon lange bestehende Rückdeckungsversicherungen für Pensionsverpflichtungen an die aktuellen Niedrigzinsverhältnisse angepasst und die Deckungsquote erhöht.“
So oder so behalten Mittelständler ihre Pensionsverpflichtungen genau im Blick. Fast vier Fünftel (78 Prozent) greifen bei der Finanzplanung auf regelmäßige versicherungsmathematische Prognosen für die Entwicklung ihrer bAV zurück. „Mit dem Monitoring legen die Unternehmen die Basis, um bei Bedarf rechtzeitig gegensteuern zu können – von der angeblichen Sorglosigkeit, die Mittelständlern im Zusammenhang mit der bAV oft vorgeworfen wird, ist hier keine Spur zu sehen“, kommentiert Gradehandt. Die jüngsten Änderungen des Handelsrechts schaffen für die Finanzplanung allerdings nur kurzfristig Entlastung, sagen drei Viertel der Unternehmen (76 Prozent). 2015 wurden die handelsrechtlichen Vorschriften für die Bewertung der Pensionsverpflichtungen angepasst. Statt einem siebenjährigen ist seitdem ein zehnjähriger Durchschnittszins zugrunde zu legen.
Angesichts des andauernden Niedrigzinsumfelds wollen gut die Hälfte der befragten Mittelständler (52 Prozent) ihre bAV in den kommenden Jahren anpassen. Was genau werden sie tun? Hier zeigt sich ein uneinheitliches Bild. 44 Prozent in dieser Gruppe wollen neu eintretenden Mitarbeitern keine bAV mehr anbieten, während 43 Prozent die bAV beibehalten, aber die Gestaltung oder Finanzierung neu aufstellen wollen.
„Die Abschaffung der bAV ist aus personalpolitischen Gründen eher nicht zu empfehlen – viele Mitarbeiter erwarten heutzutage eine bAV und die Debatte um das Betriebsrentenstärkungsgesetz dürfte diese Erwartungen noch befeuert haben“, sagt Gradehandt von Willis Towers Watson. „Zudem lassen sich auch im Niedrigzinsumfeld robuste und unkomplizierte Pensionszusagen gut umsetzen, etwa indem Versorgungsbeiträge in eine Direktversicherung fließen, die dann die Rentenzahlungen im Alter übernimmt. Viele Mittelständler haben ihre Pensionszusagen in den vergangenen Jahren schon auf solche Modelle umgestellt“, berichtet Gradehandt aus dem bAV-Alltag in KMU.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz hat sich nur ein Drittel der KMU (30 Prozent) genauer beschäftigt. Weit über die Hälfte hat es noch nicht angeschaut (60 Prozent) oder findet es zu kompliziert (10 Prozent). Entsprechend skeptisch werden seine Auswirkungen eingeschätzt. „An der bAV in unserem Unternehmen wird sich dadurch nichts ändern“, sagen 43 Prozent. „Das Gesetz macht die Welt der bAV noch komplexer“, sagen sogar 68 Prozent.
bAV-Experte Gradehandt zeigt sich von dieser Zurückhaltung nicht überrascht: „Das Betriebsrentenstärkungsgesetz war ein richtiger erster Schritt für die Unternehmen, die noch gar keine bAV anbieten. Jedoch fühlen sich Unternehmen, die schon lange eine bAV anbieten, von dem Gesetz nicht richtig abgeholt, weil es die bestehenden Ungereimtheiten in der bAV-Regulierung nicht anpackt.“ Der Umfrage nach erwarten Mittelständler von einer bAV-Reform vor allem eine Absenkung des hohen steuerlichen Rechnungszinses für bAV-Direktzusagen, verbesserte Bedingungen für eine „schlanke“ Umsetzung und Verwaltung der bAV sowie Enthaftungsmöglichkeiten von bestehenden bAV-Verpflichtungen. „Hier besteht weiterer Reformbedarf“, resümiert Gradehandt.
Im August und September 2017 hat Willis Towers Watson 47 mittelständische Unternehmen mit insgesamt 85.000 Mitarbeitern zur Finanzierung ihrer bAV sowie zum Betriebsrentenstärkungsgesetz befragt. Die Studie zeigt, welche Verpflichtungen aus den bestehenden Pensionswerken der befragten Unternehmen hervorgehen, welche Finanzierungsmodelle im Mittelstand eingesetzt werden und welche Risiken aufgrund der andauernden Niedrigzinsen entstehen.
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