18.11.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ECOVIS Europe AG.
Die Deutschen haben es im eigenen Heim gerne sauber - aber wer putzt schon gern in seiner Freizeit: Rund vier Millionen Haushalte lassen hierzulande lieber saugen und schrubben. Dabei wird vor allem auch an Gewerbe- und Finanzamt sowie den Sozialversicherungen vorbei geputzt: Nur geschätzte fünf Prozent beschäftigen die Reinigungskraft legal. Wer ein paar Regeln beachtet ist auf der sicheren Seite, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten einer Anstellung:
Die einfachste Variante: Die Haushaltshilfe wird beauftragt, arbeitet die vereinbarte Zeit und stellt eine Rechnung. Das geht auch, wenn die Hilfe über eine Agentur gebucht wurde. Der Auftraggeber hat keine Pflichten, nur einen Steuervorteil: 20 Prozent der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro können pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Für die Steuererklärung des Auftraggebers müssen die entsprechenden Nachweise schriftlich beigelegt werden. Bei dieser Variante ist jedoch stets zu prüfen, ob nicht eine abhängige Beschäftigung vorliegt.
Verdient die Haushaltshilfe maximal 450 Euro kann sie bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See) über das sogenannten Haushaltsscheckverfahren angemeldet werden. Aufgaben des Arbeitgebers:
Alles Weitere übernimmt die Minijob-Zentrale, sie kümmert sich auch um die Meldung und Abgaben an die Renten- und Krankenversicherung, an das Finanzamt und die Kirche. Obwohl der Arbeitgeber alle Abgaben alleine trägt, addieren diese sich auf maximal 14,44% Prozent des Lohns. Vorteil für den Minijobber: Er kann freiwillig etwas in die Rentenkasse zahlen. Pluspunkte für den Arbeitgeber: Bei Anmeldung sind Haushaltshilfen gesetzlich unfallversichert, was verhindert, dass der Arbeitgeber im Falle eines Unfalls für die Behandlungskosten in Regress genommen wird. Zudem können zehn Prozent der Gesamtausgaben, maximal 510 Euro im Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Aufwendungen in Höhe 20 Prozent der Ausgaben für die Putzhilfe, maximal jedoch 4.000 Euro können bei der Festanstellung von der Steuerschuld abgezogen werden. Klingt viel, ist aber auch mit einem entsprechenden Aufwand versehen, denn der Arbeitgeber muss:
Die Qual der Wahl auf dem Weg in die Legalität – sprechen Sie am besten mit dem Steuerberater, welche Form sich für Sie am Günstigsten auswirkt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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