21.10.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Die Arbeitszeit ist ein wichtiger Schlüsselfaktor für die körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten. Mit seinem Urteil vom Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Arbeitgeber zu verpflichten, ein "objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung" einzurichten. Die mit dem Urteil einhergehende Diskussion bewegt sich im Spannungsfeld zwischen zeitlicher Flexibilität und Entgrenzung von Arbeitszeit. Der baua: Fokus "Arbeitszeiterfassung und Flexibilität – Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019" beschreibt erstmals die Verbreitung, die Varianten und die Auswirkungen einer systematischen Arbeitszeiterfassung für Deutschland. Dazu wurden die Daten von rund 8.400 abhängig Beschäftigten im Alter von 18 bis 65 Jahren ausgewertet.
Die Analyse zeigt, dass bei der Mehrheit der Beschäftigten die Arbeitszeiten bereits betrieblich oder durch eine Selbstaufzeichnung erfasst werden; bei der Arbeit im Homeoffice oder in der Telearbeit jedoch deutlich seltener (80 % im Betrieb, 66 % bei der Arbeit von zuhause). Beschäftigte, deren Arbeitszeit nicht erfasst wird, berichten häufiger über zeitliche Entgrenzung, die sich beispielsweise in überlangen Arbeitszeiten, Pausenausfall oder fehlenden Ruhezeiten zeigen kann. Zeitliche Entgrenzung wirkt sich jedoch negativ auf Wohlbefinden und Gesundheit aus.
Insbesondere Beschäftigte, die von zuhause aus arbeiten, arbeiten häufig länger, wenn ihre Arbeitszeit nicht erfasst wird. Gerade in diesen Fällen bekommt die Arbeitszeiterfassung eine besondere Bedeutung, um eine mögliche zeitliche Entgrenzung sowohl für Beschäftigte, als auch für Betriebe sichtbar zu machen.
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass die Erfassung der Arbeitszeit ein wesentliches Element gesundheitsförderlicher Arbeitszeitgestaltung darstellt und Beschäftigte in verschiedener Weise davon profitieren. Sie haben eine geringere zeitliche Entgrenzung und einen größeren zeitlichen Handlungsspielraum. Auch die Grenzziehung zwischen Privatleben und Beruf, das heißt zwischen Arbeits- und Ruhezeit, gelingt besser. Zudem wird Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit beziehungsweise zu atypischen Zeiten, wie am Wochenende oder außerhalb der Geschäftszeiten, transparent und somit auch für einen betrieblichen Diskurs zugänglich.
Letztlich bietet die systematische Erfassung der Arbeitszeit auch für Betriebe Vorteile: Wenn Beschäftigte variabel an unterschiedlichen Orten ihre Arbeit aufnehmen, unterbrechen und beenden, trägt eine Arbeitszeiterfassung dazu dabei, den Überblick über die geleistete, hochvariable und fragmentierte Arbeitszeit nicht zu verlieren. Die gemessene Arbeitszeit ist deshalb auch ein wichtiges Rückmeldeinstrument und eine hilfreiche Kennzahl für die erbrachte Leistung. Darüber hinaus gibt die Aufzeichnung der Arbeitszeit Hinweise zur Arbeitsintensität und stellt somit einen wichtigen Indikator im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung dar.
Den baua: Fokus "Arbeitszeiterfassung und Flexibilität – Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019" gibt es im PDF-Format auf der Homepage der BAuA unter www.baua.de/dok/8864868.
Bild: nicollazzi xiong (Pexels, Pexels Lizenz)
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