22.08.2019 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB).
41 Prozent der Beschäftigten mit einem geringen Anteil an Routinetätigkeiten nahmen innerhalb eines Jahres an mindestens einem Weiterbildungskurs teil. Bei Beschäftigten mit einem hohen Anteil an Routinetätigkeiten, die durch Technologien ersetzbar sind, waren es 27 Prozent. Eine unterdurchschnittliche Beteiligung weist diese Gruppe auch bei einer themendifferenzierten Betrachtung auf: Weiterbildungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie besuchten fünf Prozent, während es bei den Beschäftigten, die weniger stark von der Digitalisierung betroffen sind, acht Prozent waren. Dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie wird zur Bewältigung der sich ändernden Arbeitsanforderungen eine besondere Bedeutung beigemessen.
Der Unterschied in der Weiterbildungsbeteiligung zwischen Beschäftigten mit einem hohen und einem geringen Anteil an Routinetätigkeiten bleibt auch dann bestehen, wenn zusätzlich das Qualifikationsniveau mit einbezogen wird. Besonders stark ausgeprägt ist der Unterschied bei Geringqualifizierten: 37 Prozent der Geringqualifizierten mit Tätigkeiten mit einem geringen Risiko, durch moderne Technologien ersetzt zu werden, nahmen an mindestens einer Weiterbildung teil. Bei geringqualifizierten Beschäftigten mit einem hohen Risiko, durch moderne Technologien ersetzt zu werden, beträgt der Anteil dagegen sieben Prozent. Bei den Hochqualifizierten waren es 47 Prozent der Beschäftigten mit einem geringen und 31 Prozent mit einem hohen Anteil an Routinetätigkeiten, die mindestens eine Weiterbildung besuchten.
Die Unterschiede in der Weiterbildungsbeteiligung können nur zu einem kleineren Teil durch individuelle Merkmale der Beschäftigten wie beispielsweise ihr Qualifikationsniveau erklärt werden. Eine größere Rolle hingegen spielen betriebliche Weiterbildungsaktivitäten. Von Bedeutung sind dabei deren Intensität und individuelle Finanzierungsbeiträge. Beschäftigte nehmen dann eher an Weiterbildungen teil, wenn ihr Arbeitgeber die Weiterbildungskosten zumindest teilweise übernimmt oder die Beschäftigten zur Teilnahme an einer Weiterbildung freistellt. Weiterbildung sei nicht nur für die Beschäftigten, sondern auch für die Betriebe ein wichtiges Instrument in einer sich ändernden Arbeitswelt. „Betrieben kann sie helfen, ihren Bedarf an Fachkräften mit adäquaten Kompetenzen zu sichern, was gerade angesichts der deutlichen Engpässe in manchen Bereichen des Arbeitsmarktes zunehmend bedeutsamer wird“, so die Forscher Pascal Heß, Simon Janssen und Ute Leber.
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