15.07.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Europäische Kommission.
Joaquín Almunia, Vizepräsident der Kommission und Wettbewerbskommissar wies darauf hin, dass die neuen Vorschriften sicherstellen, dass öffentliche Gelder nur dort eingesetzt werden, wo langfristig Arbeitsplätze und Know-how gerettet werden können, und erst dann, wenn die Unternehmenseigner ihren Anteil der Kosten übernommen haben.
Die neu gefassten Leitlinien ermöglichen, dass Beihilfen dort genutzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden, und dass sich die Investoren von in Schieflage geratenen Unternehmen an den Umstrukturierungskosten beteiligen, statt den Steuerzahler dafür aufkommen zu lassen. Die Leitlinien gelten nur für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten. Für Banken und andere Finanzinstitute gelten separate Vorschriften. Die neuen Leitlinien werden am 1. August 2014 in Kraft treten.
Es wurden neue Bestimmungen aufgenommen, die vorübergehende Umstrukturierungshilfen für KMU erlauben, um die Gewährung staatlicher Unterstützung für Umstrukturierungsvorhaben zu vereinfachen und etwaige Verfälschungen des Wettbewerbs in Grenzen zu halten. Dabei soll auf weniger wettbewerbsverzerrende Maßnahmen wie Darlehen und Garantien (statt struktureller Zuwendungen wie Direktzuschüsse und Kapitalzuführungen) zurückgegriffen werden. Diese Unterstützung kann fortan auf der Grundlage eines vereinfachten Umstrukturierungsplans für maximal 18 Monate gewährt werden.
Mit besseren Filtern soll sichergestellt werden, dass staatliche Beihilfen dort eingesetzt werden, wo sie wirklich benötigt werden, und keine Steuergelder verschwendet werden. Hierfür müssen die Mitgliedstaaten aufzeigen, dass die Beihilfe erforderlich ist, um Härtefälle, z. B. in Gebieten mit hoher Arbeitslosigkeit, zu vermeiden, und dass sich die Lage durch die Gewährung der Umstrukturierungsbeihilfe verbessern wird, weil zum Beispiel mehr Arbeitsplätze erhalten werden können.
Mit neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass Privatinvestoren ihren Teil der Umstrukturierungskosten übernehmen („Lastenverteilung“). Die Investoren werden vorrangig für die Übernahme von Verlusten herangezogen werden, die vor der Gewährung der staatlichen Beihilfen entstanden sind. Der Staat soll bei erfolgreicher Umstrukturierung eine angemessene Rendite erhalten. Dieses Konzept, das jetzt auch auf nichtfinanzielle Unternehmen Anwendung finden wird, wurde während der Finanzkrise entwickelt, als zum Schutze von Steuerzahlern und Verbrauchern eine Lastenverteilung unumgänglich wurde, da den Banken zu deren Stützung große Summen öffentlicher Gelder zur Verfügung gestellt wurden.
Der Text der neuen Leitlinien ist hier abrufbar.
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