15.09.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: ADAC.
Seit 2010 können Strafen aus fast allen EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Der ADAC empfiehlt, Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht zu ignorieren, auf Plausibilität zu prüfen und danach zügig zu bezahlen. Bei fehlerhaften Bußgeldbescheiden oder Missverständnissen ist juristische Hilfe unerlässlich
Bei der Höhe der Bußgelder liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld. Viele Verkehrsverstöße im Ausland werden teils deutlich härter bestraft als hierzulande. Ein Beispiel: Wer 20 km/h schneller als erlaubt unterwegs ist, kommt in Deutschland mit bis zu 35 Euro Verwarnungsgeld davon. In Italien werden mindestens 170 Euro fällig, in Norwegen sogar mindestens 420 Euro.
Autofahrer sollten grundsätzlich skeptisch gegenüber Bußgeldforderungen von privaten Inkassobüros sein. Diese Unternehmen verweisen in ihren Schreiben zwar häufig auf den EU-Rahmenbeschluss, dieser hat jedoch nur für Behörden Bedeutung.
Bei fehlerhaften oder offenkundig zu hohen Bußgeldbescheiden rät der ADAC, unverzüglich juristischen Beistand zu suchen. Das gilt beispielsweise für Forderungen für Parkverstöße in Kroatien, die ein Notar in Pula verschickt. Bei ausstehenden Parkgebühren von 10 bis 40 Euro verlangt er bis zu 350 Euro, unter anderem für Rechtsverfolgungskosten. Urlaubern, die keinen Einspruch einlegen, droht eine Vollstreckung.
Bei zügiger Bezahlung der Geldbuße gewähren viele Länder teils stattliche Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind bis zu 50 Prozent Nachlass möglich, falls innerhalb bestimmter Fristen bezahlt wird. Besonders großzügig zeigen sich Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.
Vollstreckt werden Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro (Österreich ab 25 Euro). Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten, sodass auch Strafen deutlich unter 70 Euro geahndet werden können.
Reisende, die Bußgeldbescheide aus dem Ausland nicht bezahlt haben, droht möglicherweise bei der nächsten Reise in das entsprechende Land eine böse Überraschung. Rechtskräftige Bußen bleiben vollstreckbar und verjähren zum Beispiel in Italien erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier Jahren. Zu einer späteren Vollstreckung der Buße im Ausland kann es kommen, wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen des Ziellandes können säumige Zahler auffallen.
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