04.03.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC).
Blaumann, Kittel oder Anzug: In einigen Berufen gibt es feste Kleidervorschriften. Beschaffen Steuerzahler Berufskleidung mit eigenen Mitteln, können sie den Fiskus unter Umständen an den Kosten beteiligen. Arbeitnehmer setzen die Aufwendungen als Werbungskosten an; Gewerbetreibende und Freiberufler machen Betriebsausgaben geltend. Allerdings unterliegt der Steuervorteil für Berufskleidung strengen Vorgaben, betont der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC).
Viele Kleidungsstücke können beruflich und privat getragen werden. Deshalb ziehen die Finanzbehörden eine enge Grenze: Es muss immer ein konkreter objektiver Bezug zur Berufstätigkeit vorliegen. „Allein die Möglichkeit einer privaten Nutzung macht den Steuerabzug häufig zunichte“, betont Uta-Martina Jüssen, Fachexpertin des BVBC. In der Regel ist allgemeine Straßen- und Alltagskleidung nicht abzugsfähig. Doch in Ausnahmefällen erkennt das Finanzamt auch zivile Kleidung als „typische Berufskleidung“ an. Laut bisheriger Rechtsprechung zählen dazu Sportkleidung für Sportlehrer, weiße Kleidung für Personen in klassischen Heilberufen und schwarze Hosen oder Röcke für Servicekräfte in der Gastronomie. Abgelehnt hingegen werden etwa Anzüge für Manager oder Blusen für Empfangsdamen. Der Fiskus geht davon aus, dass viele Business-Outfits auch privat zum Einsatz kommen. Einen schwarzen Anzug erkennen die Finanzbehörden nur bei Leichenbestattern und Geistlichen an.
Eine Sonderstellung nimmt Kleidung mit Firmenemblem ein, das dauerhaft angebracht ist. Wenn eine private Nutzung so gut wie ausgeschlossen ist, erfüllen Kleidungsstücke objektiv eine berufliche Funktion. Hierunter fallen etwa eine Jacke oder ein Blazer in Firmenfarbe mit aufgenähtem Logo. Für die Finanzbehörden ist maßgeblich, wie prominent das Logo angebracht ist. Im Zweifelsfall werden die Behörden einen Kostenabzug ablehnen.
Handelt es sich um typische Berufskleidung, beteiligt sich der Fiskus nicht nur an den Anschaffungs-, sondern auch an den Reinigungskosten. Dabei ist es unerheblich, ob etwa der Blaumann in der Textilreinigung oder zuhause gewaschen wird. Lässt man professionell reinigen, sollte das Kleidungsstück auf dem Quittungsbeleg vermerkt sein. „Wird die Berufsbekleidung privat gewaschen, getrocknet und gebügelt, lassen sich die Kosten gemäß den Erfahrungswerten von Berufs- und Verbraucherverbänden ansetzen“, betont BVBC-Expertin Jüssen. „Auch der Anschaffungspreis für die hauseigene Waschmaschine lässt sich anteilig ansetzen und über die Nutzungsdauer abschreiben.“
Wird Berufskleidung beschädigt oder geht verloren, erkennen die Finanzbehörden auch die Kosten für eine Ersatzbeschaffung an. Auch bei Alltagskleidung können Steuerzahler im Schadensfall auf die Mithilfe des Fiskus hoffen. Wird Kleidung während der Arbeit beschädigt und der Arbeitgeber leistet dafür keinen Schadenersatz, können Steuerzahler den Restwert der zerstörten Kleidung als Werbungskostenabzug ansetzen. Im Gegensatz zur typischen Berufskleidung ist die Neubeschaffung nicht steuerlich abziehbar.
Was tatsächlich anerkannt wird, ist oft eine Ermessensfrage und hängt vom zuständigen Finanzbeamten ab. Für Steuerzahler lohnt deshalb der Versuch, Aufwendungen für Berufskleidung anzusetzen. Kleidung, die ausschließlich für den Job angeschafft wird, ist prinzipiell steuerlich absetzbar. Häufig kommt es nur auf die richtigen Argumente an. Tipps des BVBC: Die Anschaffungskosten sollten nach Möglichkeit unter 100 Euro liegen. In diesen Fällen verzichten die Finanzbehörden oft auf die Anforderungen von Belegen. Aus Kaufbelegen muss eindeutig hervorgehen, um welches Kleidungsstück es sich handelt. Bei nicht-typischer Berufskleidung sollten Steuerzahler die berufliche Notwendigkeit auf einem Beiblatt erläutern und ggf. auch ein Foto anfügen. Gründe wie die Präsenz auf dem firmeneigenen Messestand überzeugen meist auch kritische Finanzbeamte.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?