18.02.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Barmer GEK.
Corona beschleunigt die Digitalisierung und damit auch den Wandel der Arbeitswelt. Immer mehr Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen arbeiten inzwischen von Zuhause. Mangelt es ihnen hier allerdings an sozialer Interaktion mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, kann dies neben Einschränkungen der Produktivität im schlimmsten Fall auch zu Lasten der Gesundheit gehen. Ein starkes Zugehörigkeitsgefühl hingegen kann der ungewohnten räumlichen Isolation entgegenwirken und Stress reduzieren, so die social health@work-Studie in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen.
Welch starke Bedeutung der Aspekt der sozialen Inklusion in der Arbeitswelt hat, zeigt die Befragung von Personen im Homeoffice, die eine starke Zugehörigkeit wahrnehmen, sie berichten:
im Vergleich zu ebenfalls mobil arbeitenden Beschäftigten, die eher wenig in das Teamgefüge eingebunden werden.
„Es ist essentiell für die Gesundheit der Beschäftigten, dass sich Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in der Verantwortung sehen, die berufliche Sozialinteraktion zu fördern – auch während der Arbeitszeit. Das reduziert die soziale Isolation und mindert die daraus resultierenden Krankschreibungen“, sagt Prof. Dr. Stephan Böhm, Professor für Diversity Management und Leadership der Universität St.Gallen.
Neben dem Gefühl der Zugehörigkeit umfasst die soziale Inklusion am Arbeitsplatz auch die Punkte Chancengleichheit, Perspektivenvielfalt sowie Authentizität. Richtig ausbalanciert erzeugen diese vier Dimensionen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Gesundheit und Wohlbefinden, unabhängig vom konkreten Arbeitsort. Die folgende Abbildung zeigt repräsentative Zustimmungswerte für Deutschland, unterschieden nach Männern und Frauen sowie Führungskräften und Mitarbeitenden.
Die vollständige Studie finden Sie hier zum Download.
Bild: fizkes (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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