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Ampel-Aus: Neuwahlen im Februar, Mietpreisbremse droht in vielen Städten bereits im 1. Halbjahr 2025 das Aus

18.11.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Mieterbund.

Am 23.02.2025 findet die Neuwahl des Deutschen Bundestages statt. Zuvor will Bundeskanzler Olaf Scholz am 16. Dezember die Vertrauensfrage im Bundestag stellen, anschließend kann der Bundespräsident den Bundestag in einer Frist von 21 Tagen auflösen.

„Wir begrüßen, dass sich Union und SPD auf einen Neuwahltermin im Februar geeinigt haben. Wichtig aus Sicht der Mieterinnen und Mieter ist jetzt, dass zuvor die Verlängerung der Mietpreisbremse vom Deutschen Bundestag beschlossen wird, da diese in vielen Städten mit hohen Mietpreisen bei Erst- und Wiedervermietung bereits im 1. Halbjahr 2025 ausläuft, darunter Berlin, Hamburg und Köln“, fordert der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten.

So gilt die Mietpreisbremse je nach Bundesland unterschiedlich lange und läuft bereits im 1. Halbjahr 2025 in einigen Bundesländern aus. Dazu gehört das Land Berlin, wo die Mietpreisbremse zum 31.05.2025 endet. Bis zum 30.6.2025 gilt die Rechtsverordnung in den Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg. In Baden-Württemberg gilt die Mietpreisbremse in 89 Städten und Gemeinden, darunter Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim und Freiburg. In Nordrhein-Westfalen, sind 18 Kommunen, u.a. Köln, Düsseldorf, Münster und Bonn, vom Auslaufen der Mietpreisbremse betroffen. „Die Bundesländer, in denen die Rechtsverordnung zur Mietpreisbremse bereits im 1. Halbjahr 2025 endet, müssen jetzt dafür Sorge tragen, dass unabhängig vom weiteren Verlauf der Legislaturperiode auf der Grundlage der geltenden Regelung eine neue Anschlussverordnung zumindest bis zum 31.12.2025 erlassen wird. Andernfalls drohen unkalkulierbare Folgen für die angespannten Wohnungsmärkte in vielen Großstädten Deutschlands“, mahnt Siebenkotten.

Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse ist auch die geplante Reform des Baugesetzbuches offen. Darin wird u.a. die zeitliche Befristung zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt aufgehoben und § 250 Baugesetzbuch, der dem Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen dient und ebenfalls in 2025 ausläuft, um zwei weitere Jahre verlängert. „Wir appellieren an die Mitglieder des Deutschen Bundestages, sowohl die Reform des Baugesetzbuches als auch die Verlängerung der Mietpreisbremse noch vor den Neuwahlen im Februar 2025 auf den Weg zu bringen“, sagt Siebenkotten.

Eine Übersicht über die aktuellen Mietpreisbremsenverordnungen finden Sie hier.

Bild: Picas Joe (Pexels, Pexels Lizenz)

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