02.10.2018 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V..
„Die Ablösung papiergebundener Rechnungsprozesse durch elektronische Verfahren bringt hohe Nutzwerte und Kosteneinsparungen mit sich“, sagt Prof. Dr. Georg Rainer Hofmann. Er ist Leiter der Kompetenzgruppe E-Commerce im eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. und einer der Autoren der Studie. „Wir haben im Sinne eines Kompendiums speziell für mittlere und kleine Unternehmen herausgearbeitet, wie sich die sinnvolle Automatisierung der Zahlungs- und Liquiditätsprozesse darstellt“, so Hofmann weiter.
Einen großen Fortschritt sieht die Studie darin, dass sich nun europäische Standards für die E-Rechnungen durchsetzen. Als wesentlich bewertet sie zudem die Möglichkeit, bestehende Enterprise-Resource-Planning- (ERP-), Content-Management- und Archiv-Systeme anzubinden. Damit die weitere Akzeptanz der E-Rechnung vorankommt, formuliert die Studie drei wesentliche Voraussetzungen:
Die Anwendungssysteme, die Elektronischen Rechnungsformate, ihre Übermittlung und Archivierung müssen den Anforderungen der Praxis gerecht werden. Der weitere Fortschritt der Elektronischen Rechnungssysteme muss deren Bedienbarkeit im Blick behalten und sich zukünftig noch stärker am Bedarf der Anwender orientieren. Geschäftsprozesse zum Ausstellen, Empfangen und Archivieren von E-Rechnungen brauchen eine Anbindung an bestehende Unternehmenssoftware.
Es ist eine sehr positive Entwicklung, dass offizielle europäische Standards und Formate zur E-Rechnung entstehen. Wie korrekt und zuverlässig die Systeme der Anbieter diese Standards umsetzen, sollte für Anwender jedoch noch transparenter und besser nachvollziehbar sein. Es braucht Qualitätsstandards, die die Systeme als zuverlässig und Anbieter als vertrauenswürdig qualifizieren. Eine solche geprüfte Qualität der Dokumente und der Systeme ließe sich mit gutachterlichen Gütesiegeln darzustellen, die von neutraler und qualifizierter Seite vergeben werden.
Es fehlt vielen Mitarbeitern in Betrieben und Behörden die Expertise, um die Anwendung der Systeme und die damit verbundenen Vorteile der Elektronischen Rechnung für die eigene betriebliche Organisation und das Arbeitsumfeld zu nutzen. Eine praxisgerechte Schulung der Mitarbeiter ist daher ein entscheidendes Instrument, um eine weitere Akzeptanz zu unterstützen.
Die Studie stellt zudem im Sinne eines Kompendiums den Stand der aktuellen Diskussion und die Terminologie zur E-Rechnung allgemein verständlich dar. Die aktualisierte Studie „Akzeptanzfaktoren des E-Invoicing“ ist kostenfrei erhältlich unter http://go.eco.de/einv-studie.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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