04.12.2020 — Rolf Becker. Quelle: WIENKE & BECKER - KÖLN.
Die neue Regelung des Rundfunks als Einigung zwischen den zuständigen Ländern erhielt einen neuen Namen als Medienstaatsvertrag, an dem alle 16 Bundesländer beteiligt sind. Er behandelt die einheitliche Ausgestaltung der Regelungen zum Rundfunk im gesamten Bundesgebiet.
Auch im Internet findet Rundfunk im juristischen Sinne statt. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 13 MStV ist Regelungsgegenstand auch ein rundfunkähnliches Telemedium:
Websites, die redaktionell-journalistische Inhalte anbieten, müssen einen inhaltlich Verantwortlichen nennen. Diese Pflicht stammte bisher aus § 55 Abs. 2 RStV. Inhaltlich ändert sich an dieser Pflicht nichts. Rechtsquelle ist jetzt aber nicht mehr § 55 Abs. 2 RStV, sondern § 18 Abs. 2 MStV.
Wer also bisher im Impressum stehen hat: „Verantwortlich i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV“ muss diese Angabe ändern.
Wenn Sie die Rechtsquelle weiter nennen wollen, was nicht zwingend erforderlich ist, dann heißt es jetzt:
Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV“.
Sie können aber auch einfach nur schreiben „Inhaltlich verantwortlich:“ und dann den Namen aufführen. Wichtiger ist, dass Sie noch einmal prüfen, ob Sie dieser Pflicht unterliegen und ob die Verpflichtung richtig umgesetzt ist.
Sie müssen den kompletten Namen (Name, Vorname) und die Adresse des Verantwortlichen angegeben. Der Verantwortliche muss seinen ständigen Aufenthalt in Deutschland haben. Er muss strafrechtlich verfolgt werden können.
Reine Online-Shops, die lediglich Produktseiten führen, bleiben bei der presseähnlichen Verpflichtung, zusätzlich neben dem Anbieter einen inhaltlich verantwortliche Person anzugeben, außen vor. Auch der Betrieb einer Seite „Über uns“, auf der das Unternehmen kurz vorgestellt wird, löst diese Pflicht noch nicht aus.
Betroffen sind aber Blogs oder andere meinungsbildenden Telemedien mit redaktionellen Inhalten. Dazu gehören aber auch alle Auftritte in sozialen Medien, also die Facebook-Fanpage, Instagram-Story, Pinterest-Pinnwand, der YouTube-Channel, die LinkedIn-Seite, der Twitter-Kanal eines Unternehmens und ähnliche Auftritte. Auf diesen muss grundsätzlich immer ein inhaltlich Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV genannt werden.
Ein Inhaltlich Verantwortlicher ist auf einer Website dafür zuständig, die „journalistisch-redaktionell gestalteten Inhalte“ zu überwachen und dafür zu sorgen, dass diese journalistischen Standards entsprechen. Dabei geht es um regelmäßig erscheinende Publikationen zu Produkten, Alltag oder Firma als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung.
Die Abgrenzung zu sonstigen Infos auf einer Webseite oder in E-Mail-Newslettern ist nicht immer einfach. Meist wird vorsorglich ein Verantwortlicher genannt. Die Aufgaben beziehen sich auf die Überwachung der Inhalte und von eventuellen Kommentaren Dritter (Prüfung und Beseitigung von Inhalten mit Fremdenfeindlichkeit, Einverständnis mit Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Beleidigungen etc.).
Der Verantwortliche muss eine natürliche Person sein, die ihren ständigen Aufenthaltsort im Inland hat. Es kann auch ein Geschäftsführer sein.
§ 18 Abs. 3 MStV kennt eine neue Pflicht in Sozialen Medien:
Anbieter von Telemedien in sozialen Netzwerken sind verpflichtet, bei mittels eines Computerprogramms automatisiert erstellten Inhalten oder Mitteilungen den Umstand der Automatisierung kenntlich zu machen, sofern das hierfür verwandte Nutzerkonto seinem äußeren Erscheinungsbild nach für die Nutzung durch natürliche Personen bereitgestellt wurde. Dem Inhalt oder der Mitteilung ist der Hinweis gut lesbar bei- oder voranzustellen, dass dieser oder diese unter Einsatz eines das Nutzerkonto steuernden Computerprogrammes automatisiert erstellt und versandt wurde. Ein Erstellen im Sinne dieser Vorschrift liegt nicht nur vor, wenn Inhalte und Mitteilungen unmittelbar vor dem Versenden automatisiert generiert werden, sondern auch, wenn bei dem Versand automatisiert auf einen vorgefertigten Inhalt oder eine vorprogrammierte Mitteilung zurückgegriffen wird.
Wer also automatisierte Inhalte etwa über sog. „Bots“ postet, muss diese Posts entsprechend kennzeichnen. Was dies letztlich bedeutet, wenn Inhalte, die nicht vorverfasst sind, automatisiert nicht nur auf der eigenen Blog-Seite, sondern auch im Twitter-Account und auf der Facebook-Fanpage auftauchen, muss man sehen. Noch schreiben Landesmedienanstalten an Satzungen, aus denen sich die Kennzeichnungspflichten im Einzelnen ergeben sollen.
Neben den dargestellten speziellen Pflichten, regelt der MStV (ebenso wie zuvor bereits der RStV) in § 18 Abs. 1 eine allgemeine Impressumspflicht. Diese folgt für alle Telemedien aber bereits aus § 5 TMG. Wer gegen diese Pflicht aus § 18 Abs. 1 MStV verstößt, dem droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR.
Wer allerdings gegen die Pflicht aus § 18 Abs. 2 MStV (also gegen die Pflicht zur Angabe eines inhaltlich Verantwortlichen) verstößt, dem droht kein Bußgeld mehr. Fand sich im RStV noch ein Bußgeldtatbestand, haben die Länder diesen aus dem MStV gestrichen. Allerdings drohen bei diesen Verstößen noch immer Abmahnungen.
Hier wird aber das sog. Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs Grenzen setzen, welches am 01.12.2020 verkündet wurde.
Bild: MyCreative (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?