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Abschlussprüfung: Reform muss Qualität dienen

31.01.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V..

IDW Stellungnahme an die Bundesregierung zum Europäischen System der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erfüllt eine wichtige Funktion im System der Unternehmensüberwachung: Sie erhöht die Transparenz und Verlässlichkeit der Abschlüsse. Dies erfolgt nicht nur zum Schutz der Teilnehmer des organisierten Kapitalmarkts, den die EU-Kommission einseitig betont. Nach Ansicht des IDW hat die Abschlussprüfung die Adressaten der Abschlüsse auch anderer, insbesondere mittelständischer Unternehmen, angemessen zu unterrichten. Zu nennen sind hierbei bspw. deren Gesellschafter, Gläubiger oder Arbeitnehmer. Der Ansatz der EU-Kommission eines Richtlinien- und eines Verordnungsentwurfs mit speziellen Regelungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIE) wird dieser breiten Zielsetzung der Abschlussprüfung nicht gerecht. Das IDW fordert eine einheitliche Richtlinien-Regelung, auch um den Eindruck unterschiedlicher Qualität und Bedeutung der Abschlussprüfung zu vermeiden. Die EU-Kommission greift mit ihren Vorschlägen materiell weitgehend und unmittelbar in die Rechte der Überwachungsorgane der Unternehmen ein. „So entsteht insgesamt der Eindruck einer sachlich nicht gerechtfertigten bürokratischen Überregulierung“, fasst Klaus- Peter Naumann, Vorstandssprecher des IDW, zusammen. „In der Sache richtige Ansätze für die Weiterentwicklung der Abschlussprüfung dürfen hingegen nicht auf die Prüfung von Unternehmen des Kapitalmarkts und Finanzsektors beschränkt sein.“

Die nach Ansicht des IDW stärker zu betonende Adressatenorientierung der Abschlussprüfung bietet folgende Möglichkeiten für eine Fortentwicklung der Abschlussprüfung. Diese nutzt die EU-Kommission leider nur unvollständig.

  1. Die Adressaten legen verstärkt Wert auf zukunftsorientierte Informationen über die Unternehmensentwicklung und die verfolgten Geschäftsmodelle. Die Vorstände bzw. Geschäftsführer müssen daher zur Aufstellung aussagefähiger Lageberichte angehalten werden. Der Lagebericht muss wie Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang auch durch den Abschlussprüfer geprüft werden. Diese Prüfungspflicht ermöglicht es dem Abschlussprüfer, sich zur Lage des Unternehmens zu äußern und seine Warnfunktion insbesondere gegenüber dem Aufsichtsrat effektiv auszuüben.
  2. Das IDW unterstützt die Absicht der EU-Kommission, die Kommunikation zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat zu stärken. Die europaweite Einführung eines Prüfungsberichts ist daher zu begrüßen. Dass dieser Prüfungsbericht von der EU-Kommission nur für die Prüfung von PIE vorgesehen ist, verstärkt den Eindruck einer qualitativen Zweiteilung der Abschlussprüfung und enthält den Überwachungsorganen von Nicht-PIE-Unternehmen dieses wichtige Instrument der Unternehmenskontrolle vor.
  3. Die grundsätzliche Ausrichtung der Abschlussprüfung an den Interessen der Adressaten ist dadurch zu unterstützen, dass der Aufsichtsrat den Abschlussprüfer beauftragt.
  4. Die EU-Kommission betont zu Recht die hohe Bedeutung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Nach Ansicht des IDW wird die Unabhängigkeit bereits heute durch das in der Abschlussprüferrichtlinie und im deutschen Recht verankerte Selbstprüfungsverbot sichergestellt. Darüber hinausgehende Verbote sind sachlich nicht gerechtfertigt. Insbesondere das vorgeschlagene Verbot der Erbringung jeglicher Steuerberatungsleistungen ist unverhältnismäßig, mittelstandsfeindlich und beeinträchtigt das Interesse der zu Prüfenden an einer Betreuung durch den Abschlussprüfer. Zur Stärkung der Verbindung zwischen Abschlussprüfer und Aufsichtsrat sollte diesem die Genehmigung von Beratungsaufträgen, die der Vorstand erteilt, übertragen werden.

  5. Die EU-Kommission strebt eine Änderung der Struktur des Prüfungsmarkts an und macht Vorschläge zu dessen Belebung. Hierzu zählt in erster Linie die verpflichtende externe Rotation. Diese wirkt, wie sich in der Vergangenheit bei freiwilligen Prüferwechseln empirisch belegt zeigte, zu Lasten der mittelgroßen und kleinen Prüferpraxen, befördert den Preiswettbewerb und wirkt damit kontraproduktiv. Zu fordern wäre vielmehr die Förderung eines Qualitätswettbewerbs.

Angesichts des hohen öffentlichen Vertrauens in die Funktion der Abschlussprüfung müssen sich die Abschlussprüfer in ihrem eigenen Interesse einer Berufsaufsicht stellen, die über jeden Zweifel erhaben ist. Es muss jeder Eindruck vermieden, dass die Berufsaufsicht nicht objektiv durchgeführt wird. Das IDW unterstützt diese grundsätzliche Sichtweise der EU-Kommission, die eine vom Berufsstand unabhängige Aufsicht fordert. Die Kooperation der nationalen Berufsaufsichten in der EU muss verbessert werden. Dabei darf die EU deren originäre Zuständigkeiten nicht unterlaufen. Über die konkreten Ausgestaltungsmodalitäten der Berufsaufsichten ist weiter zu beraten.

Quelle: Institut der Wirtschaftsprüfer

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