14.02.2024 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Destatis.
Damit lag der Verdienst von rund 6,4 Millionen Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,04 Euro brutto je Stunde. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 1,1 Millionen Niedriglohnjobs weniger als im April 2022 (7,5 Millionen). Eine Erklärung für diese Entwicklung ist der zwischen Januar und Oktober 2022 von 9,82 Euro auf 12,00 Euro gestiegene Mindestlohn.
Gut jedes zweite Beschäftigungsverhältnis im Gastgewerbe (51 %) lag im April 2023 im Niedriglohnsektor. In der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft (43 %) und im Bereich Kunst, Unterhaltung und Erholung (36 %) war der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten ebenfalls überdurchschnittlich hoch. In der öffentlichen Verwaltung (4 %), in der Finanz- und Versicherungsbranche (6 %), in der Informations- und Kommunikationsbranche (7 %) sowie im Bereich von Wasser, Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen (7 %) waren die Anteile hingegen am niedrigsten.
Knapp jede fünfte Frau (19 %) arbeitete im April 2023 in Deutschland im Niedriglohnsektor. Bei den Männern war es knapp jeder siebte (13 %). Der Anteil an Beschäftigungsverhältnissen im Niedriglohnsektor sank bei den Frauen mit einem Rückgang von 23 % auf 19 % im Zeitraum April 2022 bis April 2023 etwas stärker als bei den Männern. Hier ging er von 16 % auf 13 % zurück.
Im April 2023 wurden deutschlandweit 2,4 Millionen Jobs mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro bezahlt. Das entspricht 6,2 % aller mindestlohnberechtigten Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland. Gut jedes vierte geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnis erhielt den Mindestlohn (26,6 %). Jobs in Voll- oder Teilzeit wurden dagegen deutlich seltener mit Mindestlohn vergütet (1,4 % bzw. 5,0 %). Im gleichen Zeitraum hatten gut 1,0 Million Beschäftigungsverhältnisse (2,6 %) einen rechnerischen Stundenverdienst unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns. Die ausgewiesenen Beschäftigungsverhältnisse unterhalb des gesetzlichen Mindestlohnes können nicht unmittelbar mit Verstößen gegen das Mindestlohngesetz - sogenannte Non-Compliance - gleichgesetzt werden. Nicht alle Regelungen des Gesetzes, wie beispielsweise Praktikumsverhältnissen, können trennscharf in der Statistik abgegrenzt werden.
Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebungen 2022 und 2023 zum Berichtsmonat April. In der Verdiensterhebung werden mit Hilfe einer geschichteten Stichprobe Angaben von 58 000 Betrieben zu Verdiensten und Arbeitszeiten von abhängig Beschäftigten erhoben.
Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes (13,04 Euro im April 2023 bzw. 12,50 Euro im April 2022) entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen.
Aufgrund der Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn werden Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige bei den Auswertungen zum Mindestlohn ausgeschlossen. Auswertungen zu Jobs, die mit Mindestlohn vergütet werden, beziehen sich auf Bruttostundenverdienste zwischen 11,95 Euro und 12,04 Euro.
Weitere Informationen zum Mindestlohn und Niedriglohn finden Sie auf unserer Themenseite „Mindestlohn“.
Bild: nappy (Pexels, Pexels Lizenz)
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