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Zwei Punkte am Satzende?

24.08.2016  — Annika Thies.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Was passiert eigentlich, wenn eine Abkürzung, die mit einem Punkt endet, am Satzende steht?

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Nachdem wir uns im letzten Rechtschreibtipp gängigen Abkürzungen aus der E-Mail-Kommunikation gewidmet haben, welche ohne Punkte auskommen, geht es diese Woche um Abkürzungen, die mit Punkt geschrieben werden: z. B., u. a., Dr., a. D. (außer Dienst).

Was passiert, wenn der Satz nach der Abkürzung zu Ende ist? Fällt dann ein Punkt weg oder schreibt man dann zwei Punkte hintereinander?

Die Abkürzung z. B. taucht eher selten am Satzende auf. Zwar kann man das zum Beispiel auch nachstellen, wie in diesem Satz z. B. / zum Beispiel. Das ist allerdings eher die Ausnahme.

Viele der Abkürzungen werden in der mündlichen Kommunikation nicht als Abkürzung verwendet, sondern in ihrer Langform ausgesprochen. So könnte man es auch lösen, wenn eine auf einen Punkt endende Abkürzung am Satzende steht und man sich unsicher ist, ob man in diesem Fall zwei Punkte hintereinander setzen soll oder nicht.

Wie verhält es sich aber mit Abkürzungen wie a. D., welche auch in der gesprochenen Sprache verwendet werden und bei denen das Ausschreiben eher unüblich ist?

Tatsächlich fällt bei Abkürzungen, die für gewöhnlich mit Punkt stehen, am Satzende ein Punkt weg. Es steht also nur ein Punkt am Satzende: Helmut Kohl ist Bundeskanzler a. D.

Das gilt auch, wenn es sich um eine Abkürzung ohne Punkt handelt: Steht am Satzende eine Abkürzung, die ohne Punkt geschrieben wird, muss trotzdem der Schlusspunkt gesetzt werden.

Formulieren wir unseren Beispielsatz allerdings als Frage um oder wollen wir ihm durch ein Ausrufezeichen besondere Bedeutsamkeit verleihen, bleibt der Punkt stehen:
Wie lange ist Helmut Kohl schon Bundeskanzler a. D.?



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