21.11.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Robert Half Deutschland GmbH & Co. KG.
Die Digitalisierung hat klassische Arbeitsmodelle um neue Varianten erweitert. Die bekannteste dürfte wohl Home-Office sein. Dabei sind die Beschäftigten nicht mehr am angestammten Firmensitz tätig, sondern von zu Hause aus. Entweder dauerhaft oder für einen Teil der Arbeitszeit. Vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie und angesichts eingeschränkter persönlicher Kontakte oft als Notlösung eingeführt, haben viele Unternehmen damit gute Erfahrungen gemacht. Auch Bewerbende legen darauf immer öfter Wert und machen eine Zusage von der Möglichkeit für Home-Office abhängig.
Was müssen Sie als Arbeitgeber beachten?
Das Prinzip des mobilen Arbeitens lässt sich dank des technologischen Fortschritts geografisch deutlich ausweiten. Dafür genügen ein Laptop und eine gute Interverbindung. Damit ist weltweites Arbeiten möglich. Wie wäre es also mit einer Workation?
Die Bezeichnung Workation setzt sich zusammen aus den englischsprachigen Begriffen „Work“ und „Vacation“ – zu Deutsch: Arbeit und Urlaub. Gemeint ist damit ein Job, der meist an reizvollen Orten rund um den Globus ausgeführt wird. Also arbeiten, wo andere Urlaub machen.
Der Vorteil für die Beschäftigten liegt auf der Hand: ein beruflicher Alltag in einer angenehmen Umgebung – wo man nach Feierabend auch gleich die Freizeit umso mehr genießen kann. Aber warum ist das auch für Unternehmen gut? Weil es ein Mittel sein kann, sich als attraktiver Arbeitgeber herauszustellen – und gleichzeitig von motivierten, inspirierten und produktiven Beschäftigten zu profitieren. Denn obwohl bei Workation der Begriff Urlaub stark mitschwingt, spielt dieser nicht die Hauptrolle. Stattdessen geht es um eine ausgewogene Kombination der sonst oft als Gegensätze angesehenen Arbeit und Freizeit. Daraus können sich folgende positive Effekte ergeben:
Der Unterschied zum herkömmlichen Arbeitsmodell ist in erster Linie der Ort der Beschäftigung. Deshalb ist mobiles Arbeiten im Ausland vor allem für Tätigkeiten angebracht, die problemlos auf Distanz funktionieren und nur selten Präsenz erfordern. Zum Beispiel:
Neben der Funktion kommt es auch auf die jeweilige Persönlichkeit der Mitarbeitenden an. Wer für eine Workation infrage kommt, sollte gefestigt und diszipliniert sein. Andernfalls könnte sie oder er sich leicht von der Arbeit ablenken lassen.
Gut ist ein kommunikationsfreudiges Wesen, das den Kontakt mit anderen nicht scheut und mit dem Team beispielsweise über Chatprogramme und Videocalls in Verbindung bleibt. Außerdem brauchen Beschäftigte Selbstbewusstsein und Zutrauen in die eigenen Fähigkeiten. Mangelt es daran, können sie sich abseits der gewohnten Umgebung schnell überfordert fühlen oder unter Heimweh leiden.
Coworkation bedeutet, dass Beschäftigte aus unterschiedlichen Teams oder Unternehmen fern der Heimat zusammenkommen können. Das stärkt Teambuilding bzw. die Zusammenarbeit zwischen geschäftlichen Partnern und kann neue kreative Kräfte und Dynamiken freisetzen. Passende Beschäftigte lassen sich entweder gezielt aussuchen oder beispielsweise über eine Mitarbeiterbefragung beziehungsweise eine interne Stellenausschreibung finden.
Bei einer Coworkation ist indes auch die Unterbringung sehr wichtig. Je nach Dauer der Maßnahme und Anzahl der Teammitglieder sollten Unternehmen geeignete Standorte und Unterkünfte wählen. Nicht zu vergessen ist eine gut funktionierende technische Infrastruktur am Arbeitsplatz. Ebenso entscheidend ist eine stabile Verbindung zwischen dem Stammsitz, den Coworkation-Orten und womöglich mehreren Home-Offices. Gut für die Zusammenarbeit ist es, wenn möglichst viele Beschäftigte innerhalb derselben oder einer benachbarten Zeitzone leben.
Eine weitere Rolle spielen die Kosten für eine Coworkation. Wie hoch die ausfallen, lässt sich pauschal nicht sagen. Bestimmend sind individuelle Faktoren, wie:
Unternehmen sollten sich vor der Einführung von Workation oder Coworkation gründlich mit den Formalia beschäftigen, die mit diesen Maßnahmen einhergehen. Denn Arbeiten im Ausland ist oft mit unterschiedlichen gesetzlichen Rahmenbedingungen verbunden. Die müssen unbedingt eingehalten werden. Zu klären ist darüber hinaus, ob sie mit den heimischen Regelungen sowie gewohnten und wichtigen Standards zusammenpassen. Mittlerweile gibt es eine Reihe von spezialisierten Anbietern, die Unternehmen zu diesem Thema beraten und bei der Umsetzung assistieren.
Hier einige Punkte, die grundsätzlich zu klären sind
Bild: Just Name (Pexels, Pexels Lizenz)
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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