Online-Weiterbildung
Präsenz-Weiterbildung
Produkte
Themen
Dashöfer

Weihnachtsgeld ist steuerpflichtig

12.12.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V..

Ob Weihnachtsgeld, Bonuszahlung oder Gewinnbeteiligung: Bestimmte Geldleistungen des Arbeitgebers gelten als Sonderzahlung und sind für den Arbeitnehmer steuerpflichtig. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) informiert.

Knapp neun von zehn Tarifbeschäftigten in Deutschland (86,9 %) erhalten im Jahr 2019 Weihnachtsgeld, wie das Statistische Bundesamt kürzlich mitteilte. Durchschnittlich handle es sich dem Bundesamt zufolge um 2.632 Euro Weihnachtsgeld brutto und damit 1,9 % mehr als im Vorjahr.

Anzeige
Professionelle PowerPoint-Präsentationen
  • Präsentation planen und strukturieren
  • Optisch ansprechende Foliengestaltung
  • Schnell gute Präsentationen erstellen

Nach den aktuellen Daten des WSI-Internetportals "Lohnspiegel.de" der Hans-Böckler-Stiftung sind es allerdings nur 76 % der Tarifbeschäftigten und 42 % der übrigen Arbeitnehmer. In der Gesamtheit erhalten der Stiftung zufolge 53 % der Arbeitnehmer Weihnachtsgeld.

Sonderzahlung treibt Steuersatz in die Höhe

Für alle Arbeitnehmer, die Weihnachtsgeld erhalten, gilt: Durch das höhere Monatsgehalt – Gehalt und Sonderzahlung werden gemeinsam überwiesen – steigt auch der Steuersatz. Das bedeutet, dass in diesem Monat höhere Abzüge bei zum Beispiel der Lohnsteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer fällig werden. Es bleibt unterm Strich weniger Netto vom Brutto.

Geld mit Abgabe der Steuererklärung zurückholen

Hat ein Arbeitnehmer in einem Monat zu viel Steuern gezahlt, kann er sich unter bestimmten Umständen das Geld über die Steuererklärung im kommenden Jahr vom Finanzamt zurückholen. Der Weg: Rechtzeitig und vollständig die Einkommensteuererklärung ausfüllen und beim zuständigen Finanzamt einreichen.

nach oben
FAQ