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Weihnachtsfeier, aber sicher …

12.12.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ARAG.

Kommt es bei einer betrieblichen Weihnachtsfeier oder bei deren Vorbereitung zu einem Unfall, gilt der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Bedingung hierfür ist allerdings, dass die Feier von der Unternehmensleitung veranstaltet, gefördert oder zumindest ausdrücklich gebilligt wird und diese allen Beschäftigten offen steht. Der Versicherungsschutz besteht auch für den Hin- und Rückweg. Die ARAG Experten weisen allerdings auf Einschränkungen hin: Ist der Chef nach Hause gegangen, so kann dies das offizielle Ende der Weihnachtsfeier bedeuten, wodurch auch der Versicherungsschutz endet (SG Frankfurt a.M., Az.: S 10 U 2623/03).

Quelle: ARAG

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