11.05.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: McKinsey & Company.
Neu auf Platz drei der größten Sorgen: Die Unsicherheit über die Reisepläne. 42% der Befragten geben an, um ihren geplanten Urlaub besorgt zu sein. Ende März lag der Wert nur bei 30%. Auch die jüngsten Lockerungsmaßnahmen haben bei den Verbrauchern zu geteilten Reaktionen geführt: Obwohl die Geschäfte zumindest teilweise wieder geöffnet sind, geben 54% der Befragten an, in den vergangenen beiden Wochen nur für den täglichen Bedarf eingekauft, aber nicht geshoppt zu haben (zum Beispiel Bekleidung, Kosmetik oder Elektronik). Mehr als die Hälfte der Konsumenten möchte also die Risiken so weit wie möglich minimieren.
Dies sind zentrale Ergebnisse des aktuellen „Consumer Sentiment Pulse Check“, einer repräsentativen Befragung unter mehr als 1.000 Konsumenten in Deutschland zwischen 30. April und 3. Mai. Seit März befragt die Unternehmensberatung McKinsey & Company regelmäßig Konsumenten in über 30 Ländern weltweit, 10 davon in Europa.
Gefragt, welche der folgenden Dinge sie nach dem Ende der Corona-Krise ihrer Meinung nach mehr oder weniger tun werden als vor Beginn der Krise,
Auch Veränderungen im Mobilitätsverhalten zeichnen sich ab: Die Menschen wollen nach der Krise deutlich seltener den öffentlichen Nahverkehr nutzen und stattdessen vermehrt zu Fuß gehen, Fahrrad fahren oder das eigene Auto benutzen. 51% derjenigen, die vor der Krise mit dem Bus gefahren sind, wollen dies in Zukunft weniger oder gar nicht mehr tun. 47% wollen weniger oder gar nicht mehr Zug fahren. Genauso viele wollen die U-Bahn meiden. 37% der bisher regelmäßigen Taxinutzer wollen dies weniger tun, 11% ganz aufs Taxi verzichten. Auch bei Mietwagen und e-Scootern zeichnet sich ein Einbruch ab: 18% wollen gar keine Autovermietung mehr nutzen, 29% weniger als bisher. Und 17% planen, sich von auch e-Scootern fernzuhalten; 29% derjenigen, die vor der Krise e-Scooter genutzt haben, wollen dies seltener tun.
„Unsere Daten belegen, was wir seit Tagen auch in den sozialen Medien wahrnehmen: Die deutschen Verbraucher sind zunehmend besorgt und gespalten, was das Richtige ist. Unternehmen sollten jetzt durch Transparenz über ihre Hygienekonzepte Vertrauen aufbauen. Klare Regeln und ein eindeutiger Fahrplan sind wichtig,“ sagt Jesko Perrey, Seniorpartner und Marketingexperte bei McKinsey.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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