17.08.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Taylor Wessing Deutschland.
Nun hat das LAG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 07.04.2016 – 10 Sa 2139/15) entschieden, dass auf den Mindestlohnanspruch einer Telefonistin in einer Taxizentrale die Wechselschichtzulage und die Funkzulage nicht anzurechnen sind, da die Zulagen für eine besondere Belastung und eine besondere Qualität der Arbeit gewährt werden. Es hat aber die Revision zum BAG wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Die Parteien streiten u.a. darüber, inwieweit auf den Mindestlohnanspruch der Klägerin eine Wechselschichtzulage und eine Funkzulage anzurechnen sind. Streitig ist der Zeitraum 01.01.2015 bis 31.07.2015.
Die Klägerin ist seit 2006 als Telefonistin in der Taxizentrale im Drei-Schicht-Dienst beschäftigt. Sie erhält neben dem Grundgehalt u.a. eine Wechselschichtzulage und eine Funkzulage. Die Funkzulage beruht auf einem Vergütungstarifvertrag mit der Gewerkschaft ver.di. Die Funkzulage beträgt EUR 30,68 je Kanal und wird für die nachgewiesene Befähigung und Fertigkeit der selbständigen Funkkanalbedienung gewährt und zwar unabhängig davon, ob einzelne Kanäle im Abrechnungszeitraum bedient wurden. Die Klägerin hatte im Jahr 2006 nur 2 Berliner Funkbereiche abgedeckt, seit Februar 2007 drei und erst ab Januar 2008 alle vier Berliner Funkbereiche.
Die Klägerin macht für die Zeit von Januar bis Juli 2015 insgesamt EUR 1.898,75 geltend, weil sie die Wechselschichtzulage und die Funkzulage nicht auf den Mindestlohnanspruch für anrechenbar hält. Das ArbG hat die Klage abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin hatte Erfolg. Die Wechselschichtzulage und die Funkzulage seien nicht auf den Mindestlohnanspruch anrechenbar.
Das MiLoG enthalte keine Regelung zu der Frage, welche Entgeltbestandteile auf den Mindestlohnanspruch anzurechnen seien. Zulagen seien anrechenbar, wenn sie nicht das Verhältnis zwischen der Leistung des Arbeitnehmers und der von ihm erhaltenen Gegenleistung verändern (funktionale Gleichwertigkeit der zu vergleichenden Leistungen). Zulagen, die ein Arbeitnehmer als Ausgleich für zusätzliche Leistungen erhalte, wenn er auf Verlangen ein Mehr an Arbeit oder Arbeitsstunden unter besonderen Bedingungen leistet, sind hiernach nicht berücksichtigungsfähig.
Die Wechselschichtzulage sei nicht anrechenbar, da die Bundesregierung diese im Gesetzgebungsverfahren ausdrücklich als nicht anrechnungsfähig angesehen habe, weil die Wechselschichtzulage als Ausgleich für Arbeit unter besonderen Bedingungen gewährt werde.
Die Funkzulage sei ebenfalls nicht anrechenbar. Sie werde zwar unabhängig davon gewährt, ob einzelne Funkkanäle im Abrechnungszeitraum bedient wurden. Nach der tariflichen Zweckbestimmung werde sie aber als Zulage für besondere Fertigkeiten, also eine besondere Qualität der Arbeit, gewährt. Die Gewährung unabhängig von der konkreten Leistung in dem einzelnen Monat diene lediglich der Pauschalisierung der Berechnung des Anspruchs, um den Dokumentationsaufwand gering zu halten. Diese Auslegung berücksichtige, dass die Tarifvertragsparteien bei der Bestimmung von Ansprüchen generealisieren und typisieren dürfen.
Das LAG Berlin-Brandenburg setzt sich mit der Gesetzgebungsgeschichte des MiLoG auseinander und folgt im Ergebnis der Rechtsprechung des EuGH zum Mindestlohn, wonach entscheidend ist, ob die Vergütung für die Normaltätigkeit gezahlt werde. Es hat jedoch die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen, weil höchstrichterlich die genaue Bestimmung der Normaltätigkeit ungeklärt ist. Das BAG wird daher demnächst in mehreren Fällen über die Anrechenbarkeit von Zulagen auf den Mindestlohnanspruch zu entscheiden haben. Die 6. Kammer des LAG Berlin-Brandenburg hatte erst am 29.01.2016 (6 Sa 273/15) die Funktionszulage für Inkontinenzbeauftrage in der stationären Altenpflege als für auf den Mindestlohnanspruch anrechenbar gehalten und die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (10 AZR 210/16).
Arbeitgeber, die eine Vergütung im mindestlohnnahen Bereich zahlen, ist zu empfehlen, das Grundgehalt zu erhöhen anstatt eine Zulage zu zahlen oder zu erhöhen, um Rechtsstreitigkeiten zur Anrechenbarkeit von Zulagen auf den Mindestlohnanspruch zu vermeiden.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?