18.03.2019 — Tobias Weilandt. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Um neue Zielgruppen zu erschließen, Produkte möglichst attraktiv zu präsentieren und als innovatives Unternehmen zu gelten, setzen Online-Händler vermehrt auf Augmented-Reality-Anwendungen. Nach Angabe der VR/AR Association haben eCommerce-Unternehmen allein in den letzten zwei Jahren umgerechnet mehr als 1,4 Milliarden US-Dollar in solche Technologien investiert. Was der Einsatz von AR ermöglicht, ist ein komplett neues Online-Einkaufserlebnis für Kundinnen und Kunden. Interaktiv und realitätsnah sind die Buzzwords, die ein neues Online-Shopping-Feeling charakterisieren. Wer braucht da noch den Laden nebenan…?
Die Bedürfnisse potentieller Kunden steigen mit den technischen Entwicklungen. Dabei geht es nicht nur darum, das neueste, größte und auflösungsstärkste TV-Gerät nach Hause zu tragen, sondern auch Techniken zu verwenden, um aus dem schnöden Einkaufen-Gehen ein echtes Shopping-Erlebnis zu machen. Eventcharakter ist Trumpf, will man insbesondere die finanzstarken Millennials von seiner Produktpalette überzeugen. Es gilt, mehr als je zuvor: Wer nicht frühzeitig neue Zielgruppen im Auge hat und dementsprechend seine Aktivitäten plant, kann in wenigen Jahren schnell den Anschluss verlieren. Einige Branchen haben die Möglichkeiten früh erkannt und setzen vor allem Augmented Reality (AR) bereits erfolgreich ein, um neue target-groups anzusprechen und ihre Produkte möglichst anziehend zu präsentieren.
Insbesondere Online-Möbelhändler setzen vermehrt auf Augmented-Reality-Tools. Damit können potentielle Kunden neue Wunschmöbel direkt in ihr Zuhause einpassen. Insofern Größen und Aufbau variabel sind und eine Vielfalt an Farben zur Verfügung stehen, wird das eigene Heim zum Möbel-Spielplatz, auf dem nach Lust und Laune herum probiert werden kann. Vorreiter ist auf dem Möbelmarkt der schwedische Einrichtungsriese IKEA. Kundinnen und Kunden können seit 2017 die App IKEA Place verwenden. Diese zeigt das virtuelle Sofa im realen Wohnzimmer, wodurch geprüft werden kann, ob das Wunschsofa nicht doch am Ende zu prominent neben dem kleinen Sideboard wirkt oder sich mit der neapelgelben Wand “beißt”. Nachweislich führten die Implementierungen von AR-Technologien auf unterschiedlichen Händler-Webseiten zu einer niedrigeren Retourenrate, wodurch wiederum Aufwand und Kosten vermindert wurden. Einmal in die Technologie investiert, zahlt sie sich also gleich mehrfach aus. Und der Aufwand für die AR-Einrichtung ist inzwischen auch überschaubar geworden.
© Oyundari Zorigtbaatar, Wikimedia
2-D-Produktbildern, wie sie herkömmlich zur Anwendung kamen, können mittlerweile ohne enorme Kosten in ein 3-D-Design gebracht werden. Benötigt werden hochauflösende Fotos und die Produktabmessungen, um es 3-D-Designern zu ermöglichen, realistische Modelle für AR-Anwendungen zu erstellen. So bietet z.B. das Unternehmen cgtrader Lösungen für Kunden an, um einfach und kostengünstig Produkte in AR darzustellen. Der Bedarf an solcherlei AR-Modellen ist so groß wie nie und hat längst Branchen außerhalb des Möbelgeschäfts erobert.
Aber nicht nur eCommerce-Unternehmen verfolgen die Entwicklungstrends der letzten Jahre im Bereich Mixed-Reality. Auch die Erwartung der Verbraucher sind hoch. Eine Umfrage von Digital Bridge zeigte, dass mehr als 74 Prozent der Verbraucher erwarten, dass Online-Händler eine AR-Lösung für ihr Angebot anbieten. Firmen profitieren dann natürlich auch von einem Imagegewinn. Wer neueste Technologien einsetzt, gilt als innovativ, modern und fortschrittlich. Und diese Eigenschaften ziehen junge Kundinnen und Kunden besonders an.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
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Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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