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Verspätungszuschlag vermeiden: So geht’s!

02.06.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..

Für Selbstersteller der Steuererklärung in Papierform läuft am 31. Mai grundsätzlich die Abgabefrist ab. Wer diesen Termin 2017 nicht halten konnte, hat verschiedene Möglichkeiten, einen Versäumniszuschlag, ein Zwangsgeld oder eine Steuerschätzung zu vermeiden. Sie alle dienen dem Finanzamt als Druckmittel für die zeitnahe Abgabe der Steuererklärung, falls die regulären Fristen verstrichen sind.

Bevor so etwas verhängt wird, kommt in der Regel noch ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts, mit dem die Strafen vorab angekündigt werden.

Über diese Wege kann die Abgabefrist verlängert werden:

  1. Wie wäre es, die Steuererklärung digital zu machen? Denn Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung mit ELSTER übermitteln, werden belohnt. Sie haben zwei Monate mehr Zeit und müssen erst zum 31. Juli 2017 abgeben. Vielleicht reicht der Zeitraum von acht Wochen, um die Steuerklärung noch zu erstellen und einzureichen.
  2. Liegen plausible Gründe vor, warum der reguläre Abgabetermin nicht gehalten werden konnte? So kann eine Fristverlängerung beantragt werden. Ein freundlicher Anruf beim Finanzbeamten oder ein kurzes Schreiben an das zuständige Finanzamt führen in der Regel zum Ziel. Anerkannte Gründe können beispielsweise das Fehlen von Unterlagen durch Dritte oder die zeitliche Verhinderung durch Krankheit, betrieblich angeordnete Überstunden oder Auslandseinsätze sein.
  3. Das Erstellen der Steuerklärung erscheint zu kompliziert oder frisst zu viel Zeit? Dann sollte ein Lohnsteuerverein oder Steuerberater beauftragt werden. Ein Verein erledigt gegen eine geringe und vorab kalkulierbare Gebühr alle Arbeiten für sein Mitglied. Und die Frist verlängert sich auf jeden Fall bis zum 31. Dezember 2017, wenn die Unterlagen durch einen Steuerexperten eingereicht werden.



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