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Verdeckte Gewinnausschüttung ist keine Schenkung

07.01.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Warth Klein Grant Thornton.

Der verbilligte Verkauf eines Grundstücks durch eine GmbH an den Bruder eines Gesellschafters ist keine freigebige Zuwendung der Gesellschaft und löst dementsprechend keine Schenkungsteuer aus. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster mit Urteil vom 24. Oktober 2013 gegen die Auffassung der Finanzverwaltung entschieden (Aktenzeichen 3 K 103/13 Erb).

Im Streitfall erwarb der Kläger gegen Übernahme von Schulden zwei Grundstücke von einer GmbH, deren Gesellschafter sein Bruder war. Das Finanzamt war der Ansicht, dass die Verkehrswerte der Grundstücke höher als die übernommenen Schulden seien und nahm deshalb insoweit eine verdeckte Gewinnausschüttung an. Zugleich ging es davon aus, dass der Kläger eine freigebige Zuwendung von der GmbH erhalten habe und setzte Schenkungsteuer fest.

Keine Freigebigkeit im Sinne des Erbschaftsteuergesetzes

Das FG Münster teilte die Sichtweise der Finanzbehörde im Hinblick auf die Schenkungsteuer jedoch nicht. Die GmbH habe dem Kläger nichts zugewendet. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern bzw. diesen nahestehenden Personen könne es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen lediglich (offene und verdeckte) Gewinnausschüttungen oder Kapitalrückzahlungen geben. Für freigebige Zuwendungen im Sinne von Paragraf 7 Erbschaftsteuergesetz bleibe kein Raum, da Gewinnausschüttungen nicht freigiebig erfolgten, sondern vielmehr auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhten. Das FG Münster folgte damit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 30. Januar 2013 (Aktenzeichen II R 6/12). Im Hinblick auf die gegenläufigen Verwaltungsanweisungen ließ dieser die Revision zu, die unter dem Aktenzeichen II R 44/13 anhängig ist.


Warth & Klein Grant Thornton ist eine der größten partnerschaftlich geführten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Deutschland mit über 750 Mitarbeitern an elf Standorten. Sie betreut einen repräsentativen Querschnitt der deutschen Wirtschaft mit Unternehmen und Institutionen aus nahezu allen Branchen sowie private Vermögensinhaber. Die Services umfassen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Corporate Finance & Advisory Services sowie Private Finance. Bei grenzüberschreitenden Aufgabenstellungen arbeitet sie seit mehr als zehn Jahren mit „Grant Thornton International“ zusammen, einer weltweit tätigen Dachorganisation unabhängiger Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

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