23.06.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Ernst & Young GmbH.
Die Schwierigkeit besteht nicht darin einzelne Softwareelemente einzusetzen, sondern die nachhaltige Leistungsfähigkeit der neuen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen und daraus das Zielbild für das zukünftige Betriebsmodell der Steuerabteilung – das Target Operating Model – zu entwickeln.
Die Steuerabteilungen von Unternehmen stehen insgesamt vor einem großen Wandel aufgrund der veränderten Anforderungen von Finanzverwaltungen weltweit. Immer mehr Staaten verlangen Zugang zu steuerlich relevanten Daten und Auswertungen in Echtzeit. „Viele Steuerabteilungen sind bei der Automatisierung von Steuerdaten am Anfang. Wenn überhaupt kommen sie erst bei der Digitalisierung einzelner Steuerarten voran“, sagt Alexander Reiter, Leiter der Steuerberatung bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft EY in Deutschland. Das zeigt auch die aktuelle Untersuchung „EY Tax Innovation Survey“, für die 207 Steuerexperten von Unternehmen in Deutschland mit einem durchschnittlichen Umsatz von 2,5 Milliarden Euro befragt wurden.
Die Ergebnisse des Surveys offenbaren in Teilen signifikantes Verbesserungspotential in Bezug auf das technologische Verständnis der Mitarbeiter und eine fehlende Innovationskultur. Beides führt dazu, dass die Potenziale für eine moderne Steuerabteilung nicht genutzt werden können. Nur zwei Prozent der Unternehmen geben an, bei der Digitalisierung im Bereich Steuern bereits am Ziel angekommen zu sein.
Der Einsatz von Big Data oder Data Analytics kann Unternehmen dabei unterstützen, große Mengen an Steuerdaten zu erfassen, miteinander zu verknüpfen und auszuwerten. Auch Methoden der Künstlichen Intelligenz werden in Zukunft in die Steuerabteilung Einzug halten. „In der Praxis beobachten wir oft einen Mangel an Verständnis der vielfältigen Möglichkeiten für technologische Entwicklungen im Bereich Steuern“, erklärt Reiter. Einzelne Lösungen können zwar im Trend liegen – ohne tiefgreifende Integration in das operative Umfeld des Gesamtunternehmens resultiert jedoch ein bunter Flickenteppich.
„Entsprechend müssen Unternehmen ihre Daten stärker vernetzen. Rein steuerliches Know-how wird in Zukunft nicht mehr ausreichen, um die sich stark verändernden Aufgaben erfüllen zu können“, betont Alexander Vetten, GSA Tax Innovation Leader bei EY.
Der Arbeitsalltag der Steuerfachleute verändert sich bereits heute. Traditionell ist die steuerliche Tätigkeit geprägt vom Fachwissen für einzelne Steuerarten. Die Zukunft liegt darin, Daten mit Hilfe von Technologien zu verarbeiten und auszuwerten. „Lag der Fokus bisher darauf, eine Aufgabe auszuführen, liegt er in Zukunft darauf, Prozesse zu überwachen, Daten zu verstehen und sie zu interpretieren“, sagt Alexander Vetten, GSA Tax Innovation Leader bei EY.
Der EY Tax Innovation Survey zeigt, dass sich Digitalisierung und Transformation nicht nur auf der technischen Ebene abspielen, sondern dass die Transformation der Mitarbeiter und der gelebten Prozesse im Mittelpunkt stehen.
Vorteilhaft ist ein innovationsfreudiges Umfeld, das den Mut zur Veränderung und neue Lösungen fördert.
Allerdings scheinen viele Unternehmen die Wichtigkeit des Themas noch nicht erkannt zu haben. Lediglich 39 % der Unternehmen bieten ihren Steuerexperten besondere Anreize, um innovative Ideen voranzutreiben, etwa über Boni oder Zielvereinbarungen. Und weitere 57 % der Befragten gaben an, dass es in ihrem Unternehmen keine Möglichkeit für Fortbildungen im Bereich der Innovationen gibt.
„Der Wandel kann nur gelingen, wenn die Mitarbeiter offen sind und die Transformation mittragen. Es gilt, sie mitzunehmen und ihnen Ängste zu nehmen“, betont Reiter. Wie die Befragung zeigt sind Unternehmen erfolgreicher, wenn Veränderungen nicht nur vom Abteilungsleiter entschieden, sondern von der Belegschaft mitgetragen werden.
Einzelartikel des aus der Umfrage entstandenen Tax & Law Specials finden Sie folgende:
Bild: Soumil Kumar (Pexels, Pexels Lizenz)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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