23.06.2021 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Die Stadt muss dabei nicht unbedingt gewechselt werden, auch innerhalb einer Großstadt von einem Viertel in ein anderes kann der Umzug steuerbegünstigt sein. Arbeitnehmer können zwischen den tatsächlichen Kosten oder einer Umzugspauschale wählen. Doch wer im vergangenen Jahr umgezogen ist, hat es nicht leicht. Die Umzugspauschale wurde unterjährig zweimal geändert, so dass es drei verschiedene Ansätze gibt. Wieviel von der Steuer herausgeholt werden kann, hängt vom Monat des Umzugs ab.
Live-Online-Seminar: Umgang mit schwierigen Mitarbeitern – erfolgreich führen
Fand der Umzug gleich zu Beginn des Jahres 2020 statt, können Singles 811 Euro pauschal absetzen. Verheiratete, Lebenspartner, Geschiedene, Verwitwete oder Alleinerziehende bekommen den doppelten Betrag. Für jedes Kind oder jeden Angehörigen im Haushalt gibt es 357 Euro on top. Eine vierköpfige Familie bekommt für diesen Zeitraum also 2.336 Euro, sofern der letzte Tag des Ausladens des Umzugsgutes noch im Februar lag.
Fiel der letzte Umzugstag auf den 1. März 2020 oder später, gelten leicht erhöhte Pauschalen. Singles können dann 820 Euro und Verheiratete, Lebenspartner, Geschiedene, Verwitwete oder Alleinerziehende 1.639 Euro ansetzen. Pro Kind oder Angehörigen im Haushalt kommen 361 Euro hinzu. Für eine vierköpfige Familie werden somit 2.361 Euro anerkannt.
Doch seit 1. Juni 2020 sieht es etwas anders aus. Die Umzugspauschalen wurden neu strukturiert und die Bemessungsgrundlagen im Bundesumzugskostengesetz verändert. Maßgeblich für die Gültigkeit der neuen Pauschalen ist jetzt der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Also für alle Wohnungswechsler, bei denen die Spedition am 1. Juni oder danach angerollt kam, gelten die nachfolgenden Pauschalbeträge.
Für den Arbeitnehmer, der den Umzug ausgelöst hat, sind 860 Euro anzusetzen, unabhängig vom Familienstand. Für jede weitere Person in seinem Haushalt kommen 573 Euro dazu. Dabei sind jetzt Ehepartner und Lebenspartner mit den Kindern gleichgestellt. Es ist unerheblich, ob die eigenen Kinder, Stiefkinder oder Pflegekinder mit umziehen. Eine vierköpfige Familie wird jetzt mit 2.579 Euro steuerlich berücksichtigt. Das ist ein bisschen mehr als zuvor.
Eine Sache ist neu: Wenn vor oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung existiert, reduziert sich die Pauschale auf 172 Euro. Dies betrifft beispielsweise junge Leute, die aus ihrem Elternhaus für den ersten Job ausziehen.
Die Umzugspauschale deckt verschiedene Kosten, die eine Folge des Umzugs sind, ab. Dazu zählen die Renovierung oder Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, Ändern von Vorhängen, Anbringen von Lampen und Anschluss von Herd und Elektrogeräten, Trinkgelder und Verpflegung für Umzugshelfer, Ummelden des Pkw, Umschreiben des Personalausweises oder die Änderung des Telefonanschlusses.
Die Nutzung der Pauschale ist einfach und bequem. Sie lohnt vor allen Dingen, wenn die tatsächlichen Kosten darunter lagen. Überstiegen die realen Kosten die Pauschale, sollte überlegt werden, ob nicht besser die tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung angeführt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass für jede Bezahlung eine Rechnung vorliegt und alle Rechnungen aufgehoben wurden.
Die eigentlichen Kosten des Umzugs können ganzjährig zusätzlich zu den Pauschalen abgesetzt werden. Das sind die tatsächlich entstandenen Kosten für eine Spedition, die Fahrtkosten zur Wohnungsbesichtigung und für den Umzugstag mit 30 Cent je km, die Maklerkosten bei einer Mietwohnung, Verpflegungsmehraufwendungen in Höhe von 14 Euro je Tag, doppelte Mietzahlungen für die alte Wohnung für bis zu sechs Monate und die neue Wohnung für bis zu drei Monate. Bei Umzug bis 31. Mai 2020 gibt es zusätzlich noch eine Pauschale für einen neu gekauften Küchenherd in Höhe von 230 Euro. Diese Pauschale ist ab dem 1. Juni 2020 entfallen. Der Kauf eines Herds für die neue Küche nach einem Umzug wird nicht mehr gefördert.
Bild: congerdesign (Rawpixel, Pixabay License)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?