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Umsatzsteuerliche Änderungen - Kroatiengesetz

23.09.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: SH C Schwarz Hempe & Collegen GmbH.

Der Gesetzgeber hat Ende Juli mit der Verabschiedung des 'Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften' einige umsatzsteuerliche Änderungen mit aufgenommen. Auf zwei Änderungen, die jeweils ab dem 01.10.2014 anwendbar sind, möchten wir besonders hinweisen:

Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen von Tablet-Computern und Spielkonsolen

Bisher ist bei steuerpflichtigen Lieferungen von Tablet-Computern und Spielekonsolen der leistende Unternehmer Steuerschuldner und muss die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer abführen. Für diese Leistungen wird nun der Leistungsempfänger Steuerschuldner, wenn er Unternehmer ist und die Summe der für die Lieferung in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5.000 Euro beträgt.

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Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen von edlen und unedlen Metallen

Ebenso verlagert sich die Steuerschuldnerschaft bei Lieferungen von Metallen (edlen oder unedlen) auf den Leistungsempfänger, sofern dieser ein Unternehmer ist. In der beigefügten Anlage ist beschrieben, welche Arten von Metallen und welche Formen von Gegenständen darunter fallen. Zu beachten ist, dass nicht nur die Lieferung von Rohmetall von der Umkehr der Steuerschuldnerschaft erfasst wird, sondern auch bereits teilverarbeitetes Metall wie Folien, Bänder oder Draht.

Wir empfehlen für die korrekte Erfassung dieser Umsätze in den Umsatzsteuervoranmeldungen, die Stammdaten der Lieferanten in der Buchhaltung rechtzeitig anzupassen und in den ersten Wochen auf eine korrekte Rechnungstellung der entsprechenden Lieferanten (Nettorechnung ohne Ausweis von USt mit Hinweis auf Reverse Charge) zu achten.

Die SH+C-Berater empfehlen: 'Fehlerhafte Rechnungen sollten unbedingt neu angefordert werden, da der Vorsteuerabzug bei zu Unrecht in Rechnung gestellter Umsatzsteuer nicht möglich ist.'

Download: Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (PDF)

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