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Umfrage: Lustlosigkeit

24.06.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Monster Worldwide Deutschland GmbH.

Die Mehrheit der Deutschen zeigt sich pflichtbewusst. Nur eine Minderheit der Befragten gibt an, sich unter Vorwand krankgemeldet zu haben.

Stapelweise Arbeit auf dem Schreibtisch, ein überquellendes E-Mail-Postfach oder einfach nur das Bedürfnis, nach einem langen Fußball-Abend endlich wieder einmal auszuschlafen – Gründe, die die Motivation zur Arbeit zu gehen, deutlich sinken lassen können. „Doch auch in solchen Situationen zeigt sich die Mehrheit der Befragten verantwortungsbewusst und schließt die Krankmeldung aus. Dies ergibt eine aktuelle Umfrage unter Monster-Nutzern“, erklärt Thomas Zahay, Senior Director Human Resources bei Monster Worldwide Central Europa und Skandinavien.

Die Ergebnisse aus Deutschland im Überblick

Keine Lust auf Arbeit: Wie oft haben Sie sich deshalb bisher krankgemeldet?

Gar nicht 72%
Ein- bis zweimal 13%
Drei- bis viermal 4%
Fünf- bis sechsmal 2%
Siebenmal oder öfter 9%

Im Rahmen der aktuellen Monster-Umfrage gibt das Gros (72 Prozent) der Teilnehmer an, sich noch nie wegen „Lustlosigkeit“ krankgemeldet zu haben. 13 Prozent der Befragten geben zu, bereits ein- bis zweimal der Arbeit ferngeblieben zu sein und eine Krankmeldung als Ausrede benutzt zu haben. Neun Prozent der Befragten offenbaren, sich aus Unlust an ihrer beruflichen Tätigkeit sogar schon siebenmal oder öfter krankgemeldet zu haben.

„Gegenseitiges Vertrauen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist wichtig. Krankmeldungen vorzutäuschen ist sowohl seinen Kollegen als auch dem Unternehmen gegenüber nicht fair. Die Frage, die man sich stellen sollte, ist: Warum hat man keine Lust, in die Arbeit zu gehen? Ist das Arbeitspensum zu groß oder können neue Aufgaben frische Anreize schaffen? In solchen Fällen ist ein offenes Gespräch mit Kollegen und Vorgesetzten ratsam. Oft ergeben sich hierdurch neue Perspektiven und die Motivation kommt wieder in Schwung“, äußert sich Thomas Zahay zu der aktuellen Umfrage. Er ergänzt: „Sollten sich jedoch keine internen Lösungen finden, lohnt der Blick nach beruflichen Alternativen.“

Allgemeine Regelungen

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens nach dem dritten Krankheitstag der Personalabteilung vorliegen muss. Hier gibt es allerdings auch von Branche zu Branche und von Arbeitgeber zu Arbeitgeber Unterschiede. Laut gesetzlicher Regelung sind Unternehmen berechtigt, auch schon früher ärztliche Bescheinigungen zu verlangen. In der Regel sind die firmeninternen Bestimmungen in Hinblick auf Krankmeldungen im Arbeitsvertrag festgelegt.

Methodik der Umfrage
An der Online-Umfrage von Monster nahmen 393 Teilnehmer aus Deutschland vom 22. April bis 4. Mai 2014 teil. Bei der Auswertung wurde nur eine Stimme pro User berücksichtigt. Das Karriereportal Monster führt in regelmäßigen Abständen Befragungen auf lokalen und globalen Webseiten des Unternehmens zu Themen rund um Arbeitsplatz und Karriere durch. Diese Befragungen sind nicht repräsentativ, sondern spiegeln die Meinung der Nutzer von Monster wider.


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