18.11.2015 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation - IAQ.
Eine aktuelle Studie des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) in Kooperation mit der Hochschule Darmstadt zeigt, dass eine überraschend große Anzahl von Onsite-Werkverträgen „an der Grenze zur Legalität operiert oder diese sogar überschreitet“.
Die Untersuchung im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung liefert mit der Befragung von 1082 Betrieben des Verarbeitenden Gewerbes und des Lebensmittelhandels sowie zwölf Fallstudien erstmalig repräsentative Daten zur Verbreitung und Nutzung von Werkverträgen. Die Auswertung zeigt, dass Onsite-Verträge mit der Betriebsgröße zunehmen. Vor allem Großfirmen outsourcen umfangreich zentrale Leistungspakete. Die telefonisch befragten Manager gaben vor allem an, Flexibilität steigern oder Tätigkeiten auslagern zu wollen, die der Betrieb nicht selbst erbringen kann (oder will).
Die Autoren der Studie, Prof. Dr. Markus Hertwig (jetzt TU Chemnitz), Johannes Kirsch (IAQ) und Prof. Dr. Carsten Wirth (Darmstadt) stellten aber auch fest: „Das, was als betriebswirtschaftlich sinnvoll betrachtet und behandelt wird, hält einer genaueren Prüfung häufig nicht stand. “ Gerade auch in jüngerer Zeit habe sich die Werkvertragspraxis ausgeweitet, motiviert oft durch Kostenkalküle und das Bestreben, Leiharbeit durch (noch) billigere Arbeitskräfte zu ersetzen.
Selbst „betriebswirtschaftlich sinnvolle“ Werkverträge gehen für Beschäftigte mit zum Teil erheblichen Benachteiligungen einher, stellte das Forscherteam fest. Sie müssen häufig niedrigere Löhne, weniger Arbeitsplatzsicherheit, längere Arbeitszeiten u.ä. verschmerzen. Aber auch Stammbeschäftige geraten durch die kostenmotivierten Personalstrategien oder die Androhung von Outsourcing unter Druck.
Onsite-Werkverträge verlangen von Betriebsräten und Gewerkschaften differenzierte Strategien, folgern die Forscher. In den Fällen, in denen sie korrekt und wirtschaftlich begründet sind und alle Chancen und Risiken berücksichtigen, sollten die Beschäftigten in den Werkunternehmen (mit Unterstützung des Betriebsrates des Auftraggebers) betriebliche Interessenvertretungen gründen. Gemeinsam mit den zuständigen Branchengewerkschaften sollten sie versuchen, eine Tarifbindung herzustellen.
Weitere Informationen: http://www.boeckler.de/pdf/p_study_mbf_300.pdf
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