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Tut es die alte Kasse noch?

21.04.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: ECOVIS Webservice GmbH.

Der Gesetzgeber plant derzeit, dass ab 2019 nur noch manipulationssichere Kassen eingesetzt werden dürfen. Die Finanzverwaltung will jedoch schon ab 2017 einen strengeren Maßstab an die Kassensysteme anlegen. Das wirft bei Unternehmern die Frage auf, ob man sich vor drohenden Steuernachzahlungen nur schützen kann, indem man innerhalb kurzer Zeit gleich in zwei neue Kassensysteme investiert.

Bereits mit seinem Schreiben vom 26. November 2010 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) seine Auffassung zu einer gesetzeskonformen Aufzeichnung von Bargeldgeschäften geäußert. Dabei werden einerseits teils Standpunkte vertreten, die mit der gängigen Rechtsprechung übereinstimmen, andererseits aber auch Meinungen vertreten, die in der Fachwelt und Wirtschaft äußerst umstritten sind.

Hauptkritikpunkt ist die Forderung der Finanzverwaltung, dass die bisherigen Kassensysteme, die den Anforderungen technisch noch nicht entsprechen, nur noch bis zum 31. Dezember 2016 eingesetzt werden dürfen. So lässt es sich wohl erklären, dass das BMF am 18. März 2016 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt hat, der neben der gesetzlichen Legitimation auch noch Vorschub gegen Manipulationsmöglichkeiten an Kassensystemen leisten will.

Viele mittelständische Unternehmen sehen sich jetzt in einem Spannungsfeld: Muss man sich noch vor 2017 eine neue Kasse anschaffen auch wenn nicht sicher ist, ob diese die Zertifikatsanforderungen ab 2019 erfüllen werden? Riskiert man Steuernachzahlungen, wenn sich das Finanzamt zur Prüfung anmeldet? Denn der Gesetzesentwurf kam reichlich spät und kurz vor Ablauf der Übergangsfrist. Es ist also nahezu unmöglich bis zum 31. Dezember 2016 eine Kasse zu erwerben, die schon für den voraussichtlichen Rechtstand ab 1. Januar 2019 gerüstet ist. Somit kann heute niemand ausschließen, dass doppelte Investitionen bzw. nach einer Neuinvestition nicht schon bald ein hoher Umrüstungsaufwand folgen wird.

Fazit

Es ist grundsätzlich begrüßenswert, dass die Vorstellungen der Finanzverwaltung zur Vermeidung von Manipulationen im Bargeldgewerbe eindeutig im Gesetz verankert werden. Die Betroffenen wurden hierdurch jedoch für die Jahre 2017 und 2018 in einen Unsicherheits- und Schwebezustand versetzt, der baldmöglichst aufgelöst werden sollte. Bis dahin kann die Devise nur lauten: Mit einer Neuinvestition in ein Kassensystem besser noch bis zum Jahresende warten.




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