13.07.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Unternehmerverbandsgruppe e.V..
„Ein Recht auf Hitzefrei oder eine Klimaanlage gibt es im Arbeitsleben nicht“, so Martin Jonetzko, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. Der Arbeitgeberverband ist mit seinen vier Juristinnen und fünf Juristen auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Doch bevor alle rechtlichen Register gezogen werden, heißt es zunächst einmal für alle Beschäftigten, ganz gleich, ob im Büro, in der Produktion, draußen oder von zuhause aus, so gut wie möglich mit den Temperaturen umzugehen.
Gegen das Aufheizen der Büroräume helfen bewährte Rezepte: Während Jalousien und Fenster tagsüber unbedingt geschlossen bleiben, helfen morgens großzügiges Lüften oder ein Tischventilator gegen allzu große Hitze. Am Arbeitsplatz gilt zudem: Viel Wasser trinken. „Indem Getränke bereitstellt werden, kann der Chef schon eine ganze Menge tun, damit auch die ‚körpereigene Klimaanlage‘ der Mitarbeiter in Gang kommt“, erläutert Jonetzko. Offizielle Regelungen zur Raumtemperatur in Büros gibt die Arbeitsstättenverordnung vor: Ab 30 Grad in einem Büroraum müssen wirksame Maßnahmen zur Abkühlung ergriffen werden; ab 35 Grad Raumtemperatur ist ein Büro ohne Gegen-Maßnahmen nicht mehr geeignet.
Bei Hitzeperioden hilft es auch, die Arbeitszeiten flexibel anzupassen, um etwa schwere körperliche Arbeit unter freiem Himmel in den heißen Stunden meiden zu können. „Hierzu können in vielen Betrieben Arbeitszeitverlagerungen genutzt werden, etwa durch Gleitzeitregelungen“, sagt Jonetzko. Aber auch zusätzliche Pausen können an Hitzetagen für Abkühlung sorgen. „Es versteht sich für die Unternehmen von selbst, dass man Personengruppen wie werdende oder stillende Mütter sowie ältere und gesundheitlich gefährdete Beschäftigte in dieser Zeit besonders schont“, führt Jonetzko aus. Wer dauerhaft einen Mund-Nase-Schutz tragen müsse, solle zwischendurch kurze Pausen an der frischen Luft machen, um durchzuatmen, rät der Jurist mit Blick auf die besonderen, Pandemie-bedingten Herausforderungen.
Und wie sieht es mit der Kleidung aus? Shorts statt Sakko und Sommer-Kleid statt Kostüm? „Auch wenn es in den nächsten Tagen wieder heiß wird, sollten Beschäftigte stets Rücksicht auf die Kolleginnen und Kollegen nehmen und die betrieblichen Gepflogenheiten beachten“, rät Jonetzko. Seine Empfehlung lautet, im Zweifelsfall erst das Gespräch mit der Geschäftsleitung zu suchen.
Bild: Noelle Otto (Pexels, Pexels Lizenz)
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