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Thema der Woche: Wird die Abgeltungssteuer wieder abgeschafft?

13.10.2015  — Timm Haase.  Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.

Aktuell liegt dem Bundestag ein Antrag vor, die Abgeltungssteuer bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode des Bundestags im Jahr 2017 abzuschaffen (hib - heute im bundestag Nr. 474 vom 24.September 2015).

Hintergrund

Hintergrund des Antrags ist ein im Oktober 2014 von 51 Ländern unterzeichnetes Abkommen, dem zwischenzeitlich mehr als 90 Staaten beigetreten sind. In dem Abkommen wird der automatische Informationsaustausch in Steuersachen geregelt.

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Ab 2016 soll Deutschland sämtliche Informationen über ausländische Konten von in Deutschland ansässigen und steuerpflichtigen Personen erhalten. Laut Meinung der antragsstellenden Fraktion wird die Entdeckungsgefahr bei im Ausland versteckten Konten dadurch massiv gesteigert, die Möglichkeit der Kapitalflucht weitgehend eingeschränkt und die Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte damit überflüssig.

Rolle rückwärts

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne sollen laut Antrag der progressiven Einkommensteuer unterworfen werden. Danach wären sämtliche Kapitalerträge im Rahmen der jährlichen Steuererklärung beim Finanzamt anzugeben. Veräußerungsgewinne sollen grundsätzlich progressiv besteuert werden. Spekulationsfristen sollen nicht gewährt werden. Werbungskosten sollen allerdings wieder abzugsfähig werden.

Abgeltungssteuer wird anonym abgeführt

Die anonyme Abführung der heutigen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge begünstigt nach Angaben der Abgeordneten die Steuerhinterziehung enorm. Nach ihrer Auffassung führt der Wegfall der Erklärungspflicht für Kapitaleinkünfte in Verbindung mit der Anonymität der Abgeltungsteuer dazu, dass den Finanzämtern und Steuerfahndern wichtige Informationen und Indizien zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung fehlen.

Darüber hinaus sehen die Antragsteller eine Ungleichbehandlung von Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen, da die Abgeltungssteuer mit Prozent erhoben wird, der persönliche Steuersatz in der Spitze aber bei 45 Prozent liegen kann.

Abgeltungssteuer gilt ab 2009

Die Abgeltungssteuer wurde mit Wirkung zum 01. Januar 2009 mit der Begründung eingeführt, dass mit ihrer Hilfe das Interesse privater Anleger, Kapital allein aus steuerlichen Gründen ins Ausland zu verlagern, deutlich reduziert werden kann. Spätestens mit Umsetzung des o.g. Abkommens würde damit die damalige Gesetzesbegründung nicht mehr greifen. Demnach fehle es nach Auffassung der Antragssteller an der weiteren Grundlage der Abgeltungssteuer.

Ob diese tatsächlich abgeschafft wird, bleibt abzuwarten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble lehnt bislang allerdings Forderungen nach einer zügigen Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte ab. Schäuble sagte, er rate dazu, abzuwarten, bis der international vereinbarte automatische Informationsaustausch bei Steuersachen tatsächlich eingeführt sei. Ab dem Zeitpunkt könne man die Argumente für die Abgeltungssteuer noch einmal überdenken.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 474 vom 24.09.2015


Links zum Thema:

  Negativzinsen: Sparer müssen zahlen
  Steuerfreie Gewinne und Preisgelder - spielt der Fiskus mit?
  Kein vorläufiger Ausgesuchte Praxisfälle zur Abgeltungsteuer



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