17.01.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Atradius N.V..
Eintägige Intensiv-Seminare - Bilanzielle und umsatzsteuerrechtliche Aspekte
Profitieren Sie vom Praxiswissen des Referenten Dirk J. Lamprecht!
Während das unseriöse Vorgehen einiger Inkassounternehmen bei Verbrauchern weiter hohe Wellen schlägt, wird die Einschaltung eines Spezialisten beim Forderungseinzug zwischen Unternehmen immer beliebter. Das ist das Ergebnis einer Studie von Atradius Collections, dem Inkasso-Dienstleister innerhalb der Atradius Gruppe. Danach griffen im gerade abgelaufenen Jahr 37 Prozent der deutschen Unternehmen auf die Hilfe eines Inkasso-Spezialisten zurück, wenn Geschäftskunden ihre Rechnungen nicht bezahlten. 2010 waren es noch 27 Prozent. „Der Erfolg beim Einzug von Außenständen bleibt das wichtigste Kriterium bei der Auswahl eines Inkasso-Dienstleisters, aber schon auf Platz zwei rangiert der gute Ruf des Anbieters“, so Raymond van der Loos, Managing Director von Atradius Collections. In einer aktuellen Kundenbefragung des Inkasso-Spezialisten gaben über 80 Prozent an, die Einschaltung von Atradius Collections habe die Beziehung zu ihrem Geschäftspartner nicht beeinträchtigt.
Wenn Zahlungen ausbleiben, befinden sich Unternehmen häufig in einer Zwickmühle. Sie wollen den Kunden so schnell wie möglich zur Begleichung der Rechung bewegen, den langjährigen Geschäftspartner dadurch aber auch nicht verlieren. Einem professionellen Inkasso-Dienstleister steht hier ein ganzer Baukasten von Möglichkeiten zur Verfügung, um als neutraler Mittler beiden Seiten gerecht zu werden. In den meisten Fällen lassen sich Forderungen schon außergerichtlich realisieren, zum Beispiel durch die Vereinbarung von Ratenzahlungen. Denn oft handelt es sich nur um einen vorübergehenden Liquiditätsengpass und nicht um eine drohende Insolvenz des Schuldners. Oft kann durch das umsichtige Vorgehen des Inkasso-Spezialisten sogar eine Insolvenz und damit ein Totalausfall der Forderung verhindert werden. In jedem Fall gilt: Umso schneller der Gläubiger oder sein Inkasso-Dienstleister mit dem säumigen Zahler Kontakt aufnimmt, umso besser die Erfolgsaussichten.
Spätestens bei Lieferungen ins Ausland kommt das firmeninterne Mahnwesen leicht an seine Grenzen. Denn rechtliche Rahmenbedingungen und gelebte Wirtschaftspraxis können von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Das gilt auch für deutsche Unternehmen als Schuldner ausländischer Lieferanten. In China beispielsweise setzen 60 Prozent der Unternehmen auf den Forderungseinzug durch Externe, obwohl reine Inkasso-Gesellschaften hier offiziell verboten sind.
Über die Studie
Für den aktuellen „Atradius Collections Review“ wurden branchenweit rund 5.400 Unternehmen aus 27 Ländern weltweit befragt. Der detaillierte Bericht steht kostenlos unter www.atradiuscollections.com zum Download bereit.
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
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Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
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Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
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