29.01.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Robert Half Deutschland GmbH & Co. KG.
Der Informationsgewinn bleibt dabei oftmals gering. In zahlreichen Unternehmen häufen sich bereits die Beschwerden von Mitarbeitern. Das ist ein Ergebnis der aktuellen Workplace Survey, für die OfficeTeam, der spezialisierte Personaldienstleister für Fachkräfte im Büro- und Assistenzmanagement, 250 HR-Manager in Deutschland und in der Schweiz befragte.
Insbesondere E-Mails werden bei der Arbeit zunehmend als störend empfunden. 31 % der befragten HR-Verantwortlichen in Deutschland waren angesichts der Nachrichtenschwemme bereits mit Bedenken ihrer Mitarbeiter konfrontiert. In der Schweiz sieht es mit 22 % etwas besser aus. Dennoch bleibt der Tenor länderübergreifend ähnlich: Angestellte erhalten zu viele Nachrichten mit unnötigen Informationen, so lautet mit 65 % in Deutschland und 64 % in der Schweiz der Hauptkritikpunkt an der elektronischen Post. Betroffene beklagen zudem, dass sie ständig bei der Arbeit unterbrochen werden (Deutschland 60 % / Schweiz 55 %) und damit ihre Produktivität sinkt (37 % / 36 %). Daneben fehlt vielen Angestellten der persönliche Kontakt zu ihren Kollegen (42 % / 27 %).
Ein ähnliches Bild von mangelnder Disziplin in der täglichen Kommunikation offenbart ein Blick auf abteilungsinterne und unternehmensübergreifende Meetings: Ein Fünftel der befragten HR-Verantwortlichen (Deutschland 20 % / Schweiz 22 %) glaubt, dass jede zweite bis vierte Besprechung unproduktiv verläuft. Rund jeder Dritte (32 % / 34 %) schätzt den Anteil der überflüssigen Zusammenkünfte immerhin noch auf zwischen 11 und 25 %.
Damit gehört das Meeting zu den schlimmsten Zeiträubern am Arbeitsplatz. Eine Besprechung ist nach Ansicht der Hälfte der Personalmanager (Deutschland 46 % / Schweiz 50 %) misslungen, wenn aus ihr weder Ergebnisse noch Entscheidungen hervorgehen. Dies liegt auch daran, dass oft eine klare Agenda und Zielsetzung fehlen, die Teilnehmer schlecht vorbereitet sind oder die Runde schlicht aus den falschen Teilnehmern besteht. Fehlentwicklungen sind damit vorprogrammiert: Wichtige Entscheidungsträger sind nicht anwesend, die Gruppe verliert sich im Gespräch und der Selbstdarstellung, statt nah am Thema zu bleiben – auch deshalb, weil sie kein Ziel vor Augen hat. Die Konsequenz: Verlorene Arbeitszeit.
„Unternehmen sind gut beraten, die Beschwerden ihrer Mitarbeiter über überflüssige E-Mails und Meetings sehr ernst zu nehmen. Denn mit der Produktivität der Belegschaft büßen sie auch ihre Wettbewerbsfähigkeit ein. Es genügt nicht, sich auf die Selbstmanagementfähigkeiten der Mitarbeiter zu verlassen. Es ist die Aufgabe des Managements, verbindliche Standards festzulegen und gemeinsam mit den Führungskräften durchzusetzen. Dabei hilft es, wenn Vorgesetzte neue Fähigkeiten als Moderatoren erwerben. Ob dieser Entwicklungsschritt gelingt, bestimmt, wie sinnvoll die wertvolle Ressource Zeit zukünftig eingesetzt wird“, erklärt dazu Sven Hennige, Managing Director Central Europe & Germany von Robert Half.
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Dokument: Studienergebnisse "Workplace Survey" - E-Mails und Meetings
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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