15.05.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Techniker Krankenkasse.
Um Antworten auf diese und weitere Fragen zu finden, läuft seit März 2020 eine wissenschaftliche Online-Befragung der Technischen Universität (TU) Chemnitz. Die Techniker Krankenkasse (TK) unterstützt das Projekt. Bereits mehr als 3.000 Menschen haben daran teilgenommen. Jetzt werden noch weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer gesucht. Mehr als 3.000 Menschen haben bereits bei der Online-Befragung mitgemacht
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Professor Dr. Bertolt Meyer von der Professur für Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie leitet die Studie: "Ziel ist es, ein möglichst repräsentatives Bild der psychosozialen Auswirkungen auf die Menschen durch die Corona-Pandemie zu bekommen. Die Erkenntnisse können dabei helfen, die negativen psychosozialen Auswirkungen der Pandemie zu erkennen und mit konkreten Maßnahmen zu vermindern." Der Studienzeitraum läuft über mehrere Monate. Die Befragten werden – nach Einwilligung – nach mehreren Wochen erneut online befragt. "So erhalten wir einen guten Überblick über die Belastungen innerhalb der einzelnen Abschnitte der Kontaktbeschränkungen. Von der ersten großen Kontaktbeschränkung Anfang März bis hin zu den stufenweisen Lockerungsmaßnahmen", so Meyer.
Die Erkenntnisse der Studie können auch ein wichtiger Indikator für Maßnahmen im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) sein. Wiebke Arps vom Gesundheitsmanagement der TK: "BGM bedeutet auch Krisenmanagement. Aber erst wenn wir die konkreten Belastungen der Menschen in den Unternehmen kennen, können wir auch gemeinsam mit den Verantwortlichen individuelle Lösungsstrategien entwickeln. Für eine so große Ausnahmesituation, wie wir sie jetzt aufgrund der Corona-Pandemie haben, gibt es bisher noch keinerlei Erfahrungen."
Bild: geralt (Pixabay, Pixabay License)
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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